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Kronen haben in der Regel eine lange Lebensdauer. Aber auch ein überkronter Zahn kann an Karies erkranken, wenn sich etwa das Zahnfleisch zurückzieht und die Zahnwurzel freiliegt oder bedingt durch Zahnbelag der Übergangsbereich zwischen Zahn und Krone versagt.
Überblick über Materialien und Arten von Kronen
Die Vollgusskrone wird von Laien auch als Goldkrone oder Metallkrone bezeichnet. Sie besteht in der Regel entweder aus einer hochwertigen Goldlegierung oder aus Nichtedelmetalllegierungen. Sie wird hauptsächlich im nicht sichtbaren Seitenzahnbereich verwendet. Vollgusskronen aus Nichtedelmetall gehören zur regelhaften Versorgung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
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Die beschriebenen Kronenformen werden auch genutzt, um die Kronen für die Anker einer Brücke zu bilden. Zwischen diesen Einzelkronen sind die fehlenden Zähne durch Brückenglieder (auch Zwischenglieder) ergänzt, die in der Regel in der gleichartigen Technik hergestellt werden.
Stand: April 2022
Was übernimmt die Krankenkasse?
Der Gesetzgeber macht klare Vorgaben, welche Leistungen die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen – und welche nicht. An den Kosten für eine Zahnersatzbehandlung beteiligt sich die gesetzliche Krankenkasse mit Zuschüssen. Um feststellen zu können, welcher Zuschuss oder gegebenenfalls welche Zuschüsse Ihnen als Patient zustehen, erhebt der Zahnarzt zunächst Ihren individuellen zahnmedizinischen Befund, der den Zustand des gesamten Gebisses abbildet. Jedem Befund sind dabei, getrennt für Ober- und Unterkiefer, jeweils ein oder mehrere Festzuschüsse zugeordnet, die von ihrer Höhe her (ohne Bonus) 60 Prozent der Durchschnittskosten für die sogenannte Regelversorgung abdecken. Unter der Regelversorgung versteht man die Behandlung, die für jeden Befund als Standardtherapie für gesetzlich Versicherte festgelegt ist. Als Patient können Sie frei entscheiden, ob Sie die Behandlung mit der Standardtherapie wählen oder sich für eine davon abweichende wissenschaftlich anerkannte Therapieform entscheiden.
Wichtig zu wissen ist: Der Zuschuss der Krankenkasse bleibt gleich, denn er wird anhand des festgestellten Befundes festgesetzt und nicht nach der gewählten Therapie.
Die Höhe des Eigenanteils, den Sie als Patientin oder Patient tragen müssen, hängt stark von Ihren persönlichen Ansprüchen an Ästhetik und Komfort des Zahnersatzes ab. Grundsätzlich gilt: Je höherwertiger die Materialien und die Art der Verarbeitung des Zahnersatzes sind, desto mehr Kosten entstehen.
Informationen zu den Festzuschüssen
Informationen zum Bonusheft
Für gesetzlich Versicherte mit geringem Einkommen gilt bei Zahnersatz die sogenannte Härtefallregelung. Sie kann von Patienten, die Bürgergeld, staatliche Unterstützung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Kriegsopferfürsorge beziehen, bei ihrer Krankenkasse beantragt werden. Die Krankenkasse übernimmt in einem sogenannten Härtefall 100 Prozent der Regelversorgung. Entscheiden Sie sich als Patient für eine höherwertige Versorgung, zahlen Sie die darüber hinaus gehenden Kosten als Eigenanteil selbst. Ob tatsächlich ein Härtefall vorliegt, prüft Ihre Krankenkasse vor Beginn der Behandlung. Auch wenn Sie knapp über einer bestimmten Einkommensgrenze liegen, können Sie unter Umständen einen höheren Zuschuss bekommen. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei Bedarf direkt bei Ihrer Krankenkasse.