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Seit 2012 müssen alle Praxen die vertragszahnärztlichen Leistungen mit ihrer KZV in papierloser Form abrechnen. Das gilt für konservierend-chirurgische Leistungen ebenso wie für Leistungen in den Bereichen Parodontalerkrankungen, Kieferorthopädie, Kieferbruch und Zahnersatz.
Die im Sozialgesetzbuch V vorgeschriebene Einführung der papierlosen Abrechnung wurde von der KZBV umgesetzt. Die KZBV entwickelte die notwendigen Abrechnungsmodule für die Praxisverwaltungssoftware und stellt sie allen Herstellern von Praxisverwaltungssoftware (PVS) zur Verfügung. Jeder PVS-Hersteller, der ein Abrechnungsprogramm für konservierend-chirurgische Leistungen anbietet, ist verpflichtet, darin auch die Abrechnungssoftware für die übrigen Leistungsbereiche einzuarbeiten. Auch Leistungen von zahntechnischen Fremdlaboren wurden in die elektronische Abrechnung mit einbezogen. Die KZBV und die Krankenkassen haben aber sichergestellt, dass keine anderen Daten als bisher übermittelt werden müssen.
Wo immer wichtige Daten elektronisch erfasst und versandt werden, müssen sie auch geschützt und gesichert werden. Die KZBV hat gemeinsam mit der Bundeszahnärztekammer einen "Datenschutz- und Datensicherheitsleitfaden für die Zahnarztpraxis-EDV" erarbeitet, der hier als PDF-Datei heruntergeladen werden kann.
Informationen für Hersteller von Abrechnungssoftware für zahntechnische Labore
Damit die Zahnarztpraxis ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur papierlosen Abrechnung nachkommen kann, stellen die Labore neben der Originalrechnung auf Papier die Rechnungsdaten auch als Datensatz in elektronischer Form zur Verfügung.
Zur Umsetzung haben sich die KZBV und der Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI) auf eine inhaltliche Datensatzbeschreibung verständigt, die eine einheitliche Übermittlung der Abrechnungsdaten im XML-Format vom Labor an den Zahnarzt gewährleistet.
Download Datensatzbeschreibung
Laborabrechnungsdaten (Stand 18.11.2021)
Weitere Informationen finden Sie auf der VDDS-Website.
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