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Wie im Sozialgesetzbuch festgelegt, schließen die KZBV und die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung Verträge beziehungsweise Abkommen zur zahnärztlichen Versorgung. Die Vereinbarungen sind für alle Vertragszahnärzte (Kassenzahnärzte) verbindlich. Hier eine Übersicht der neben dem Bundesmantelvertrag wichtigsten Verträge und Abkommen.
Einführung einer Zahnarztnummer (Verwendung ab 1.1.2023)
Abkommen der KZBV mit Unfallversicherungsträgern
Enthält Regelungen über die Durchführung der zahnärztlichen Versorgung von Unfallverletzten und Berufserkrankten.
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