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Zum 1. Januar 2021 hat der Gemeinsame Bundesausschuss Änderungen der zahnärztlichen Heilmittel-Richtlinie beschlossen. Im Mittelpunkt standen dabei die Umsetzung geänderter gesetzlicher Vorgaben, mit denen die Verordnungssystematik für Heilmittel neu geregelt wurde. |
Nach zweieinhalbjähriger Beratungszeit hat der Gemeinsame Bundesausschuss auf Betreiben der KZBV als stimmberechtigte Trägerorganisation die eigenständige zahnärztliche Heilmittel-Richtlinie verabschiedet. Planungsgemäß ist die Richtlinie zum 1. Juli 2017 in Kraft getreten und stellt seitdem abschließend die verbindliche Rechtsgrundlage für die Verordnung von Heilmitteln in der vertragszahnärztlichen Praxis dar. Die Neufassung der Richtlinie ist am 1. Januar 2021 in Kraft getreten. Damit wird die Verordnung von Heilmitteln durch Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte deutlich vereinfacht. Wir stellen Struktur und Inhalt vor.
Broschüre: Die zahnärztliche Heilmittelverordnung – So verschreiben Sie richtig (Stand: 1.1.2021)
Vordruckerläuterungen und Beispiele zum Ausfüllen
Auf folgender Seite erhalten Sie allgemeine Hinweise zum Ausfüllen der zahnärztlichen Heilmittelverordnung sowie zwei Beispiele anhand konkreter Fälle.