Festschrift 60 Jahre KZBV

20 Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG) vom 26. März 2007: Ausdehnung der Versicherungspflicht auf alle nicht in GKV oder Privater Krankenversicherung (PKV) Versicherten, Standardtarife in der PKV sowie Einführung eines Basistarifs und der begrenzten Übertragbarkeit von Altersrückstellungen der PKV, Einführung von Wahltarifen in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), Zulassung kassenartenübergreifender Fusionen, Organisationsreform der Krankenkassen: Bildung des GKV-Spitzenverbandes, Einführung des Gesundheitsfonds und Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs, Erhöhung des Bundeszuschusses zur GKV, Erweiterung der Modalitäten von Selektivverträgen, Ausdehnung des Sicherstellungsauftrages der K(Z)Ven auf die Versorgung der in einem Standard- oder Basistarif privat Versicherten, Dienstleistungsgesellschaften der K(Z)Ven, Verpflichtung der K(Z)Ven, Maßnahmen zur Qualitätsförderung durchzuführen einschließlich der Festlegung von Qualitäts- kriterien, nach denen Zu- und Abschläge zu den Vergütungen vereinbart werden, Festlegung von Qualitätskriterien für die zahnärztliche Versorgung durch den G-BA, Weiterentwicklung der Wahlrechte der Kassenmitglieder, Festsetzung des Kassenbeitragssatzes durch Rechtsverordnung. Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-OrgWG) vom 15. Dezember 2008: Altersgrenze von 68 Jahren für Vertrags- zahnärzte entfällt. Gesetz zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-FinG) vom 22. Dezem- ber 2010: Festlegung des Beitragsniveaus und Einführung einkommensunabhängiger Zusatzbeiträge bei Sozialausgleich aus Steuermitteln. Angleichung der Vergütung in den neuen Bundesländern an die in den alten Bundesländern. Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der Gesetz- lichen Krankenversicherung (GKV-VStG) vom 22. Dezember 2011: Bei der Anpassung der Gesamtvergütungen entfällt die strikte Budgetierung, der Grundsatz der Beitragssatzstabilität wird gleichgewichtig neben der Entwicklung von Morbiditäts- sowie Kosten- und Versorgungsstrukturen berücksichtigt. Festsetzungskriterien für die Gesamtvergütung und die Verteilung der Vergütungen an die Vertrags(zahn)ärzte. Regionalisierung des vertragsärztlichen Vergütungssystems, größere Verhandlungsspielräume und neue Kriterien für die Vereinbarung der ärztlichen Gesamtvergütung durch die Vertragspartner, Einschränkung der Zulassungskriterien für Medizinische Versorgungszentren zur Sicherung ihrer Unabhängigkeit vor wirtschaftlicher Fremdbestimmung, Erprobungsregelungen für innovative Behandlungsmethoden und Verbesserung der Datengrundlagen für die Versorgungsforschung, Regelungen zu Richtgrößen und Wirtschaftlichkeitsprüfung, Ausweitung der Satzungs- und Ermessensleistungen der Krankenkassen, Verbot der Zuweisung gegen Entgelt. Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungsgesetz – PNG) vom 23. Oktober 2012: Ergänzung der Verpflichtung des Bewertungsausschusses, eine zusätzliche Vergütung für zahnärztliche Leistungen vorzusehen, die im Rahmen eines Kooperationsvertrages über Hausbesuche bei Pflegeheimbewohnern erbracht werden, durch Vergütung für die aufsuchende Versorgung von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen, die eine Zahnarztpraxis aufgrund ihrer Pflegebedürftigkeit erschwert aufsuchen können. Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz – GKV-FQWG) vom 24. Juli 2014: Durch das Gesetz wurde zum 1. Januar 2015 der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung von 15,5 Prozent auf 14,6 Prozent gesenkt. Der bisherige mitgliederbezogene Beitragssatzanteil von 0,9 Prozentpunkten entfällt. Stattdessen können die Krankenkassen einkommensabhängig prozentuale Zusatzbeiträge erheben. Zudem schaffte das Gesetz die Grundlage für die Gründung des Instituts für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG). Mit den PositionspapierenPerspektive Mundgesundheit (2009) undAgenda Mundgesundheit (2013) hat die KZBV ihre Ziele und Vorschläge zur Gestaltung der Versorgung kommuniziert. Gemeinsammit anderen Organisationen sind das Versorgungskonzept Mundgesund trotz Handicap und hohem Alter (2010) und das Präventionskonzept Frühkindliche Karies vermeiden (2014) erarbeitet worden. Mit der 2014 veröffentlichtenAgenda Qualitätsförderungmacht die Zahnärzteschaft deutlich, dass die Qualitätsförderung ein zentrales Anliegen des Berufsstandes ist.

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