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Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) ist alleiniger, gültiger Versicherungsnachweis der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie ermöglicht – zusammen mit der Telematikinfrastruktur – eine Reihe von (medizinischen) Anwendungen in digitaler Form. Dazu zählen das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM), der Elektronische Medikationsplan/Arzneimitteltherapie-Sicherheitsprüfung (eMP/AMTS), das Notfalldatenmanagement (NFDM) und die elektronische Patientenakte (ePA). Für die elektronische Patientenakte (ePA) und das elektronische Rezept (E-Rezept) dient die eGK zudem als Authentifizierungsmerkmal, anhand dessen die Versicherten identifiziert und die entsprechenden Rechte gegeben werden. Die Versicherten können damit zum Beispiel Praxen berechtigten, auf ihre ePA zuzugreifen oder sich in der E-Rezepte-App der gematik anmelden. Für die Anmeldung in dieser App ist eine eGK mit kontaktloser Technik (NFC) erforderlich.
Praxisinformation: Anbindung an die Telematikinfrastruktur
Vereinbarung zum Inhalt und zur Anwendung der elektronischen Gesundheitskarte (Anlage 10)
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