Artikel
Damit ein kariöser Zahn mit einer Füllung versorgt werden kann, muss zuerst die erkrankte Zahnsubstanz entfernt werden. Diese vorbereitende Behandlung wird „Präparieren“ genannt. In der Regel kommen dabei klassische zahnärztliche Instrumente wie der „Bohrer“ zum Einsatz. Ziel einer jeden Präparation ist es, von der Zahnsubstanz so viel wie möglich zu erhalten und nur so wenig wie nötig zu entfernen. Ist der Zahn entsprechend vorbereitet, kann der entstandene Defekt, die sogenannte Kavität, mit einem Füllungsmaterial versorgt und dauerhaft dicht verschlossen werden, damit der Zahn dann wieder voll belastet werden kann.
Grundsätzlich wird zwischen plastischen Füllungen und laborgefertigten Einlagefüllungen unterschieden. Die plastischen Füllungsmaterialien werden in formbarem Zustand in den Zahn eingebracht und härten dort aus. Einlagefüllung werden außerhalb des Mundes im zahntechnischen Labor gefertigt und dann in den Zahn geklebt oder zementiert.
Amalgamverbot seit Januar 2025
Seit dem 1. Januar 2025 darf Dentalamalgam in der Europäischen Union grundsätzlich nicht mehr für die zahnärztliche Behandlung verwendet werden, es sei denn, die Zahnärztin bzw. der Zahnarzt erachtet eine solche Behandlung wegen der spezifischen medizinischen Erfordernisse bei der jeweiligen Patientin bzw. dem jeweiligen Patienten als zwingend notwendig.
Hintergrund des Verbots ist auch die Umsetzung der sogenannten Minamata-Konvention der UN, mit der die Umweltbelastung durch Quecksilber weltweit reduziert werden sollte. Das heißt, dass Amalgamfüllungen aus rein ökologischen und gerade nicht aus gesundheitlichen Gründen verboten worden sind.
Amalgam ist der älteste, besterforschte zahnärztliche Werkstoff und wird in der Regel problemlos vertragen. Es besteht kein Anlass, intakte Füllungen austauschen zu lassen. Der Austausch intakter Füllungen wird auch nach dem 1. Januar 2025 von den gesetzlichen Krankenkassen grundsätzlich nicht übernommen.
Sollte eine Amalgam-Füllung beschädigt oder aus anderen Gründen erneuerungsbedürftig sein und daher die Füllung ausgetauscht werden müssen, achtet jede Zahnarztpraxis auf die höchsten Sicherheits- und Qualitätsstandards, sodass Patienten zu keiner Zeit gesundheitlichen Gefahren ausgesetzt sind.
Alternativen zu Dentalamalgam
Als Amalgamalternative stehen heute zahlreiche Materialien zur Verfügung, die verschiedene Eigenschaften haben. Deshalb sollte die Auswahl des Materials anhand von verschiedenen Faktoren auf Patienten-, Mund- und Zahnebene, beispielsweise der Compliance der Patientinnen und Patienten, also ihre Bereitschaft mitzuarbeiten (kooperatives Verhalten), dem Kariesrisiko und dem Ausmaß an vorhandener Restzahnsubstanz, der Kavitätengröße usw. sorgfältig und fallbezogen abgewogen werden. Je nach Ausgangssituation empfehlen Zahnärztinnen und Zahnärzte ihren Patientinnen und Patienten das Material mit den am besten passenden spezifischen Eigenschaften, um den Zahn zu restaurieren und langfristig zu erhalten.
Zu unterscheiden sind hierbei selbstadhäsive Materialien, die keiner zusätzlichen Haftvermittler bedürfen, und Materialien, die einen zusätzlichen Haftvermittler – in einem separaten Arbeitsschritt – benötigen.
Selbstadhäsive Materialien:
- Glasionomerzemente
- kunststoffmodifizierte Glasionomerzemente
- Glas-Hybride
- selbstadhäsive Komposit-Hybride
Glasionomerzemente
Glasionomerzement ist ein mineralischer Zement, der speziell für die zahnärztliche Anwendung entwickelt wurde. Das Material ist nach dem Anmischen zunächst weich, und zeigt nach der Härtung eine matte, helle Oberfläche. Glasionomerzemente haften chemisch an den Zahnhartsubstanzen und sind vor allem bei kleinen bis mittelgroßen Defekten im Bereich der Seitenzähne oder am Zahnhals indiziert. Sie enthalten Fluorid, das während der Liegezeit der Füllung langsam freigesetzt wird. Dies soll dazu dienen, der Entwicklung von Karies an den Füllungsrändern vorzubeugen.
Kunststoffmodifizierte Glasionomerzemente
Kunststoffmodifizierte Glasionomerzemente sind eine Unterklasse der Glasionomerzemente. Sie enthalten neben Glaspulver und Flüssigkeit zusätzlich Kunststoffanteile. Sie sind daher kaustabiler als die herkömmlichen Glasionomerzemente und haben eine etwas glattere Oberfläche.
Glas-Hybride
Glashybride sind ebenfalls eine Unterklasse der Glasionomerzemente. Bei ihnen wird die frisch gelegte Füllung mit einem speziellen Lack (Coating) abgedeckt, um die feuchtigkeitsempfindliche Abbindereaktion zu schützen. Glashybride sind mittlerweile im kaulasttragenden Seitenzahnbereich indiziert.
Selbstadhäsive Komposit-Hybride
Selbstadhäsive Komposit-Hybrid-Kunststoffe sind Komposite, die aufgrund von speziellen Zusätzen direkt chemisch an den Zahn binden und keine Haftvermittler benötigen. Zu dieser Gruppe zählen auch selbstadhäsive Komposite. Die selbstadhäsiven Komposit-Hybride erreichen keine so starken Haftwerte am Zahn wie Dentalkomposite in Verbindung mit Haftvermittlern, sind aber sehr kaustabil.
Materialien, die einen zusätzlichen Haftvermittler benötigen:
- Kompositmaterialien, einschließlich Bulkfill-Komposite
- Kompomere
- Alkasite
Komposite
Der zahnfarbene Füllungswerkstoff Komposit besteht zu etwa 20 Prozent aus Kunststoff und zu etwa 80 Prozent aus wie z. B. feinsten Glasteilchen. Damit zählt das Material zu den Kunststofffüllungen, ähnelt aber auch der Keramik. Dank verbesserter Materialeigenschaften und neuer Befestigungsverfahren ist Komposit heute formstabil und vergleichsweise langlebig und deshalb für die Füllung von Front- und Seitenzähnen geeignet. Für das Einbringen einer Kompositfüllung gibt es mehrere Verfahren, die unterschiedlich aufwändig sind:
Oberflächliche Defekte: die einfache Kompositfüllung
Bei kleinen Defekten reicht es oft, den Zahnschmelz in der vorbereiteten Kavität aufzurauen und mit einem Haftvermittler zu versehen. Anschließend wird im so genannten Einschichtverfahren, also in einem Arbeitsschritt, das weiche Komposit in den Zahn eingefüllt und mit einem Speziallicht gehärtet.
Tiefe und umfangreichere Defekte: die geschichtete Kompositfüllung
Viel aufwändiger als herkömmliche Versorgungen mit Komposit ist eine geschichtete Kompositfüllung. Sie wird zwar auch während einer einzigen Behandlungssitzung fertig gestellt, unterscheidet sich aber von der einfachen Kompositfüllung in einem wichtigen Punkt: Das Komposit wird in mehreren einzelnen Schichten aufgetragen, die nacheinander aushärten müssen. Der Grund dafür ist, dass beim Aushärten von Komposit das Material schrumpft. Dabei können winzig kleine Randspalten zwischen Zahn und Füllung entstehen, in denen sich erneut Karies (Sekundärkaries) bilden kann. Dieses Risiko ist bei der Mehrschichttechnik sehr gering. Je weniger Material pro Schicht in den Zahn gelegt und ausgehärtet wird, desto geringer die Schrumpfung und desto aufwändiger die Füllung.
Für optimale Ästhetik: die Mehrfarbtechnik
Wenn Sie besonderen Wert auf Ästhetik legen, können Sie für Front- und Seitenzähne eine Kompositfüllung wählen, bei der der Zahnarzt die Mehrschichttechnik mit einer Mehrfarbtechnik kombiniert. Dazu wird Komposit in einzelnen Schichten mit unterschiedlichen Farbintensitäten gelegt, um die Füllung bestmöglich an die natürliche Zahnfarbe anzupassen. Die neueste Generation von Kompositen kommt in ihrer Lichtstreuung der natürlichen Zahnsubstanz sehr nahe.
Bulk-Fill-Komposite
Eine Unterklasse der Dentalkomposite sind die sogenannten Bulk-Fill-Komposite. Sie können bis zu einer Tiefe von ca. 4 mm mit Polymerisationsgeräten entsprechender Leistung sicher auspolymerisiert werden. Dennoch werden auch bei Bulk-Fill-Kompositen Haftvermittler benötigt und die Adhäsivtechnik gestaltet sich genauso aufwändig wie bei herkömmlichen Dental-Kompositen.
Kompomere
Kompomere sind ein Kombinationswerkstoff aus Komposit und Glasionomerzement. Bei dieser Materialklasse wurde versucht, die positiven Eigenschaften von Glasionomerzent und Komposit zu kombinieren. Sie sind ähnlich kaustabil wie Dentalkomposite, da sie werkstoffkundlich eher Komposite (exakt: polyalkensäuremodifizierte Komposite) sind. Dennoch bedürfen sie eines Haftvermittlers.
Alkasite
Alkasite sind eine neue Materialgruppe im Bereich Zahnfüllungen. Sie enthalten basische (alkalische) Füllstoffe. Nach dem Anmischen härten sie von selbst aus, wobei die Aushärtung auch durch Lichthärtung unterstützt werden kann. Um die Haftung am Zahn zu verbessern, benötigen Alkasite einen speziellen Haftvermittler (Primer). Aufgrund der größeren Partikel ist die Oberfläche schwieriger zu polieren, was die Ästhetik im Vergleich zu klassischen Kompositen einschränkt. Sie eignen sich daher eher für weniger sichtbare Zahnregionen.
Goldhämmerfüllungen
Eine weitere, eher selten genutzte Alternative zur Versorgung von Kariesschäden sind so genannte Goldhämmerfüllungen. Dabei werden hauchdünne Goldfolien Schicht für Schicht vorsichtig in den Zahn „geklopft“ und die Kaufläche den natürlichen Zähnen entsprechend geformt. Goldhämmerfüllungen, die auch für Zahnhalsfüllungen sehr gut geeignet sind, sind in der Anfertigung aufwändig und durch ihre metallische Farbe deutlich sichtbar, dafür aber sehr langlebig.
Bild: © KZBV
Stand: Januar 2025
Was übernimmt die Kasse?
Leistungspflicht der Krankenkassen für Zahnfüllungen
Versicherte haben Anspruch auf zuzahlungsfreie Zahnfüllungen im Frontzahnbereich und im Seitenzahnbereich mit folgender Maßgabe: Wie bisher übernehmen die Krankenkassen im Frontzahnbereich auch die Kosten für zahnfarbene Kompositfüllungen. Zu den Frontzähnen zählen die Schneide- und Eckzähne des Ober- und Unterkiefers.
Im Seitenzahnbereich sind seit 1. Januar 2025 die sogenannten selbstadhäsiven Füllungsmaterialien Bestandteil des GKV-Leistungskatalogs. Die hervorzuhebende Eigenschaft dieser Materialien ist, dass sie ohne einen speziellen Haftvermittler verwendet werden können. In Ausnahmefällen, in denen eine Füllung mit selbstadhäsiven Materialien nach den Regeln der Zahnmedizin nicht möglich ist, erfolgt die Versorgung mit einem sogenannten Bulk-Fill-Kompositmaterial als Kassenleistung.
Seit 1. Januar 2025 steht somit anstelle von Amalgam eine Gruppe von alternativen Materialien für die Versorgung im Seitenzahnbereich für die Versicherten zur Verfügung. In jedem Fall wird die Zahnärztin bzw. der Zahnarzt die Wahl des geeigneten Füllungsmaterials für den vorliegenden Defekt individuell in Absprache mit dem Versicherten treffen. Faktoren, die dabei Berücksichtigung finden und einen Einfluss auf die Wahl des Füllungsmaterials haben, sind u. a. die Größe und die Lage des Defektes.
Amalgam darf für alle Versicherten grundsätzlich nicht mehr verwendet werden. Die Leistungen für Kompositfüllungen bei Kindern bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres, bei Stillenden und Schwangeren oder bei absoluter Amalgam-Kontraindikation, die von den Krankenkassen bis zum 31. Dezember 2024 übernommen wurden, entfallen ersatzlos. Für diese Versichertengruppen gelten seit 1. Januar 2025 die oben genannten Regelungen gleichermaßen.
Was übernimmt die Kasse nicht?
Wählt der Versicherte eine Versorgung, die über die Kassenleistung hinausgeht, so trägt er für diese aufwändigeren Leistungen die Mehrkosten.
Zu diesen Leistungen zählen beispielsweise im Frontzahnbereich Kompositfüllungen, die besonderen ästhetischen Ansprüchen durch Farboptimierungen gerecht werden, im Seitenzahnbereich eine adhäsiv befestige Füllung (Komposite) oder eine Einlagefüllung.
In diesen Fällen schließt die Zahnärztin oder der Zahnarzt mit dem Versicherten vor Beginn der Behandlung eine sog. Mehrkostenvereinbarung ab. Die Zahnärztin bzw. der Zahnarzt rechnet die Kassenleistung(en) mit der Krankenkasse ab und der Versicherte erhält eine Rechnung über die angefallenen Mehrkosten.
Den Austausch intakter Füllungen übernimmt die gesetzliche Krankenkasse ohne medizinischen Grund grundsätzlich nicht. Dies gilt insbesondere auch für intakte Amalgamfüllungen.
Stand: Januar 2025