KZBV fordert entsprechende politische Rahmenbedingungen
Am 9. April 2024 hat der Innovationsausschuss in Berlin Bilanz gezogen. Seit 2016 wurden über 600 Projekte mit einem Gesamtvolumen von annähernd 2 Milliarden Euro gefördert. Mit dem Digital-Gesetz ist der Innovationsfonds nun dauerhaft verstetigt worden. Jedes Jahr fördert der Innovationsausschuss zukünftige neue Versorgungsformen und Versorgungsforschungsprojekte mit jährlich 200 Millionen Euro. Dies hat der Innovationsausschuss zum Anlass genommen, im Rahmen eines Kongresses mit Vertretern der Trägerorganisationen, Projektteilnehmern und vielen Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Versorgung zurückzuschauen und über die Weiterentwicklung des Fonds zu beraten.
Projekte bilden zahnärztliche Versorgungsbereiche ab
Im Vergleich zum ambulant-ärztlichen und stationären Bereich ist die vertragszahnärztliche Versorgung zwar der kleinste, dennoch ein nicht weniger wichtiger Sektor. Eine Rückschau über die geförderten Projekte zeigt, dass in fast jeder Förderwelle mindestens ein zahnärztlich relevantes Projekt dabei ist. Es werden mit den Projekten alle zahnärztlichen Versorgungsbereiche abgebildet:
- Versorgung von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderung
- Projekte „Mundpflege“ und „MundZaRR“
- Frühkindliche Karies
- Projekt „IpkiSun“
- Parodontitistherapie
- Projekte „Paro-ComPas“ und „DigIn2Perio“
- Kieferorthopädie
- Projekt „EFAFU“
- Zahnärztliche Qualitätssicherung
- Projekt „Dent@Prevent“
- Zahngesundheit bei Migranten und Migrantinnen
- Projekt „MuMi“
Hendges wies darauf hin, dass die Förderung von Innovationen jedoch nicht ins Leere laufen dürfte: „Wenn Projekte erfolgreich sind und wichtige Erkenntnisse zur Verbesserung der Versorgung liefern, ist es Aufgabe der Politik, die finanziellen Rahmenumstände zu gewährleisten, damit diese Erkenntnisse in die breite Versorgung überführt werden können.“ Das GKV-FinStG zeige leider, wie mit verfehlter Politik die notwendige Verbesserung der Versorgung, wie aktuell die Parodontitistherapie, zunichtegemacht werde. „Wer möchte, dass der Innovationsausschuss ein Erfolg bleibt, muss auch die Voraussetzungen sichern, dass die Versorgung flächendeckend und auch mit neuen Ansätzen erbracht werden kann.“
Abschließend rief Hendges Wissenschaft und Versorgung auf, sich noch stärker mit Anträgen, die auf konkrete Versorgungsverbesserung zielen, einzubringen und sich dazu stärker mit der Selbstverwaltung zu vernetzen.
Aktuelle Ausschreibung
Informationen zur aktuellen Ausschreibung des Innovationsfonds mit einem eigenständigen zahnmedizinspezifischen Themenfeld zu neuen Versorgungsformen können auf der Seite des Innovationsausschusses abgerufen werden.
Themenspezifische Anträge
Frist zur Einreichung: 22. Mai 2024, 12:00 Uhr
Themenoffene Anträge
Frist zur Einreichung: 11. Juni 2024, 12:00 Uhr, bzw. 31. Dezember 2024, 23:59 Uhr
Bild: © G-BA - Dirk Heckmann