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Fehlverhalten im Gesundheitswesen
Die KZBV hat gemäß § 81a SGB V eine Stabstelle zur Bekämpfung von Fehlverhalten eingerichtet. Sie ist beim Justiziariat angesiedelt und geht Fällen nach, die auf Unregelmäßigkeiten, rechtswidrige oder zweckwidrige Nutzung von Finanzmitteln im Zusammenhang mit den Aufgaben der KZBV hindeuten. Der Vorstand, die Vertreterversammlung und das BMG werden über die Arbeit und die Ergebnisse der Stelle unterrichtet. Sie können die Stabstelle über das Kontaktformular erreichen.