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Die Vertreterversammlung ist das wichtigste Selbstverwaltungsorgan der KZBV und zugleich das oberste Entscheidungsgremium der Vertragszahnärzteschaft in Deutschland. Seit dem 1. Januar 2005 besteht die Vertreterversammlung aus 60 Mitgliedern. Gesetzlich vorgeschriebene Mitglieder sind der/die Vorsitzende jeder Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV) und einer seiner Stellvertreter. Die Vorstände und ihre Stellvertreter nehmen 34 Sitze ein. Die übrigen 26 Delegierten werden von den Vertreterversammlungen der KZVen aus ihren Reihen unter Berücksichtigung des Verhältniswahlrechtes gewählt.
Das Sozialgesetzbuch V (SGB V) weist der Vertreterversammlung bestimmte Aufgaben und Befugnisse zu. Dazu zählen insbesondere
- Beschlüsse zur Satzung und zu sonstigem autonomen Recht,
- Wahl und Kontrolle des Vorstands,
- Entscheidungen, die für die Körperschaft von grundsätzlicher Bedeutung sind,
- die Verabschiedung eines Haushaltsplans,
- Beschlüsse zur Entlastung des Vorstandes bezüglich der Jahresrechnung,
- Vertretung der Körperschaft gegenüber dem Vorstand und dessen Mitgliedern,
- der Erwerb, die Veräußerung oder die Belastung von Grundstücken sowie Beschlüsse über die Errichtung von Gebäuden.
Übersicht: Vorstände von KZBV und KZVen (16. Wahlperiode)
Bild: © KZBV/Knoff