Datenbasis zur wirtschaftlichen Lage in vertragszahnärztlichen Praxen
Warum ZäPP?
Die jährliche ZäPP-Erhebung dient dazu, die wirtschaftliche Entwicklung der Zahnarztpraxen in Deutschland zu beobachten und die Interessen der Zahnärzteschaft gegenüber Politik und Vertragspartnern zu vertreten. Als verlässliche Datengrundlage ist sie unabdingbar für Vergütungsverhandlungen mit den Krankenkassen und wurde in den letzten Jahren bereits vielfach eingesetzt (u. a. bei den erfolgreichen Punktwertabschlüssen im Bereich ZE sowie bei der Einführung der neuen PAR-Behandlungsstrecke). Wichtig dabei: Je größer der Rücklauf bei der Befragung, desto höher ist die Aussagekraft und Akzeptanz der Daten. Auch Ihre Beteiligung zählt! Um dabei eine möglichst hohe Qualität der erhobenen Daten zu gewährleisten, ist die Bestätigung der angegebenen Finanzdaten durch eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater notwendig. Auftraggeberin der ZäPP-Erhebung ist die KZBV, durchgeführt wird sie vom Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (Zi). Zur Wahrung Ihrer Anonymität bei einer Teilnahme am ZäPP hat das Zi für die Verarbeitung Ihrer Daten eine unabhängige Treuhandstelle eingerichtet. Diese steht Ihnen bei Rückfragen gerne zur Verfügung.
Aktuelle Erhebung: Sonderfragebogen, finanzielle Anerkennung und Berichtsportal mit Inflationsrechner
Bei der Erhebung 2024 steht zusätzlich das Thema „Terminmanagement“ im Fokus, das in einem Sonderfragebogen behandelt wird. Die Beantwortung der Sonderfragen ist aber nicht notwendig für die finanzielle Anerkennung, die Sie bei Übermittlung des vollständigen und vom Steuerberater testierten ZäPP-Fragebogens erhalten. Zusätzlich erhalten Sie Zugang zu Ihrem individuellen Online-Berichtsportal, in dem die eigenen Praxis-Eckdaten anhand verschiedener Kennzahlen zusammengefasst und ein Vergleich mit Durchschnittswerten möglich ist. Erneut im Berichtsportal: der Inflationsrechner. Auf Basis Ihrer eigenen Praxisdaten und aktueller wirtschaftlicher Eckdaten können Sie damit eine Einkommensprognose erstellen, um in betriebswirtschaftlicher Hinsicht besser für die Zukunft gewappnet zu sein!
Unsere Fragen an Sie
Themen des Fragebogens sind u. a. folgende:
- Praxisorganisation
- Praxisräumlichkeiten
- Praxispersonal
- Wochenarbeitszeit
- Erbrachte Leistungen der Praxis
- Finanzdaten der Praxis
Die Bearbeitung des Fragebogens erfolgt online unter www.zäpp.de. Falls Sie einen Papierfragebogen bevorzugen, kann dieser gerne bei der Treuhandstelle angefordert werden.
Weitere Informationen
Die Website des ZäPP mit weiterführenden Informationen, Hilfestellungen und begleitenden Unterlagen zur Erhebung ist unter www.zäpp.de erreichbar. Die Treuhandstelle des Zi steht Zahnärztinnen und Zahnärzten bei Bedarf unter der Rufnummer 0800 4005 2444 von Montag bis Donnerstag zwischen 8 und 16 Uhr und freitags von 8 bis 14 Uhr gerne zur Verfügung. Oder schicken Sie einfach eine E-Mail an: kontakt@zi-ths.de.
ZäPP-Flyer (Stand: November 2024)
ZäPP-FAQ (Stand: November 2024)
Auf Ihre Unterstützung kommt es an!
Die Folgen des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes sind bereits in der Zahnärzteschafft zu spüren. Diese Einsparungen sind nicht nur eine betriebswirtschaftliche Belastung für die Praxen, sondern bedrohen mittelfristig die zahnärztliche Versorgung und somit auch die Gesundheit der Patientinnen und Patienten. Das ZäPP dient dazu, die wirtschaftliche Entwicklung der Zahnarztpraxen in Deutschland zu beobachten und die Interessen der Zahnärzteschaft gegenüber Politik und Vertragspartnern zu vertreten. Es ist eine verlässliche Datengrundlage, welche als Basis für zielgerichtete Vergütungsverhandlungen mit den Krankenkassen gemäß der gesetzlichen Anforderungen in § 85 Abs. 3 SGB V geschaffen wurde.
Daher bitten die KZVen und die KZBV Sie als Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte auch in diesem Jahr wieder um aktive Unterstützung und Mithilfe bei diesem wichtigen Langzeitprojekt. Ihre Teilnahme zählt! Je größer der Rücklauf bei den Befragungen ist, desto höher ist später auch die Akzeptanz unserer Daten bei Verhandlungspartnern, Schiedsämtern oder eventuell sogar vor Sozialgerichten. Verhandlungen auf Landes- und Bundesebene sind die Voraussetzung dafür, dass angemessene Rahmenbedingungen für die Arbeit in den Praxen und damit für eine flächendeckende, wohnortnahe und qualitativ hochwertige Versorgung der Patientinnen und Patienten gewährleistet werden können.
Zu diesem Zweck wurden im Jahr 2024 erneut rund 33.000 Zahnarztpraxen um Teilnahme am ZäPP gebeten. In dieser Erhebung wird vermehrt auf den Online-Fragebogen gesetzt. Alle Praxen, die in den Jahren 2022 und 2023 durchgehend dieselbe Abrechnungsnummer hatten, haben im September 2024 ihre individuellen Zugangsdaten erhalten. Das Online-Verfahren ist nicht nur umweltfreundlicher und kostengünstiger, sondern ermöglicht Ihnen, den Fragebogen zur gleichen Zeit wie Ihr Steuerberater auszufüllen. Die dazugehörigen Erfassungshinweise und Eingabekontrollen erleichtern darüber hinaus das korrekte Ausfüllen des Fragebogens. Falls Sie den Erhebungsbogen weiterhin in Papierform ausfüllen möchten, können Sie ihn problemlos bei der Treuhandstelle anfordern.
Finanzielle Anerkennung, kostenloser Praxisbericht und ein Inflationsrechner
Die Teilnahme am ZäPP ist freiwillig, eine Teilnahmepflicht besteht nicht. Die Rücksendung der ausgefüllten Unterlagen wird mit einer finanziellen Anerkennung honoriert. Übrigens: Wer bereits im Jahr 2023 beim ZäPP dabei war, muss den Fragebogen natürlich nur noch für das vergangene Jahr ausfüllen – und erhält dennoch die gleiche finanzielle Anerkennung. Als zusätzliches Dankeschön erhalten alle Teilnehmenden nach Abschluss der Untersuchung zudem einen Online-Zugang zu ihrem individuellen Berichtsportal. Hier sind die eigenen Praxisdaten aufbereitet und zusammengefasst und können direkt mit Durchschnittswerten anderer Praxen verglichen werden. Das dynamisch nutzbare Tool gibt einen vielseitigen Überblick über die eigene betriebswirtschaftliche Situation und dient zugleich als Kontroll- und Planungsinstrument. Auch diejenigen Zahnärztinnen und Zahnärzte, die als Teilnehmer der Erhebungswellen 2018 bis 2023 bereits einen Praxisbericht erhalten haben, profitieren von der erneuten Bereitstellung des Berichts, indem aktualisierte Vergleichsdaten sowie weitere Vergleichsgruppen und Kennzahlen für die eigene Praxis zur Verfügung gestellt werden.
Seit 2023 enthält das Berichtsportal ein spannendes neues Feature: einen Inflationsrechner. Die Einkommen der niedergelassenen Zahnärztinnen und Zahnärzte sind durch die deutlich gestiegene Preisinflation und das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz bedroht. Der Inflationsrechner legt die Auswirkungen dieser Entwicklungen auf die Finanzen zahnärztlicher Praxen dar. Berechnet wird, wie sich die Einnahmen in der aktuell wirtschaftlich herausfordernden Lage aufgrund von Inflation und politischen Einschnitten bei gleichbleibendem Arbeits- und Ressourceneinsatz verringern. Die Zahlen führen immer wieder vor Augen, was für ein unermüdlicher Einsatz der Zahnärzteschaft notwendig ist, um diese starken Einschnitte abzufedern!
Hohe Rücklaufquote
In den ersten Jahren der bundesweiten Umfrage war das ZäPP dank der motivierten Mitarbeit vieler teilnehmender Zahnarztpraxen ein großer Erfolg: Mit rund 3.000 jährlich eingegangenen Erhebungsbögen lag die bundesweite Rücklaufquote bei rund 10 Prozent! Diese im Vergleich zu ähnlichen Untersuchungen gute Resonanz erlaubt substanzielle Auswertungen zu den Rahmenbedingungen der vertragszahnärztlichen Versorgung. Zugleich zeigt das Ergebnis, wie wichtig den Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzten die aktive Beteiligung an der Ausgestaltung ihres Berufes ist. Allen Praxen, die sich bereits am ZäPP beteiligt haben, daher nochmals ein herzliches Dankeschön! Eine rege und auch in den kommenden Jahren regelmäßige Teilnahme am ZäPP ist unser Schlüssel zum Erfolg.
Datenschutz, Datensicherheit und Anonymisierung
Die Anonymität der Teilnehmenden wird durch eine Treuhandstelle zur Verarbeitung der Personendaten gewährleistet. Die Verarbeitung der Erhebungsdaten wird hiervon strikt getrennt. Sämtliche von teilnehmenden Praxen eingereichten Erhebungsdaten werden zunächst pseudonymisiert und erst dann in einer eigens dafür eingerichteten Datenstelle unter Beachtung höchster Anforderungen an Datensicherheit und Datenschutz verarbeitet. Sämtliche Datenverarbeitungsprozesse sind so angelegt, dass eine nachträgliche Zuordnung der erhobenen Daten zu einer bestimmten Praxis ausgeschlossen ist.
Mit dem ZäPP beauftragt: das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung
Durchgeführt wird die ZäPP-Erhebung erneut vom Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) im Auftrag der KZBV. Das Zi ist ein renommiertes wissenschaftliches Forschungsinstitut in Rechtsform einer Stiftung des bürgerlichen Rechts, das von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) der Länder getragen wird. Das Zi führt neben dem ZäPP ebenfalls Befragungen in Arztpraxen, MVZ und Apotheken durch – also im gesamten ambulanten Bereich! Mehr Informationen zum Zi finden Sie unter www.zi.de.
Zahnärztinnen und Zahnärzte haben im September 2024 per Post ihre Zugangsdaten zum Online-Fragebogen erhalten. Eine vorherige Anmeldung oder Bestellung von Unterlagen war nicht notwendig. Die Anschreiben erhalten ebenfalls die Kontaktdaten der Treuhandstelle. Falls Sie den Fragebogen in Papierform bevorzugen, können Sie ihn problemlos bei der Treuhandstelle anfordern. Die notwendigen Kontaktdaten stehen ebenfalls in den Anschreiben.
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