Artikel
Es gibt zwei Gründe, warum einem das Bonusheft nicht egal sein sollte: Einerseits erinnert es daran, dass jeder regelmäßig etwas für die Gesunderhaltung seiner Zähne tun sollte. Zur Prophylaxe, also zur Vorbeugung von Mund- und Zahnerkrankungen, gehört nun mal auch der regelmäßige Kontrolltermin beim Zahnarzt. Andererseits hilft das Bonusheft beim Geldsparen. Wie das gemeint ist, erklären wir hier:
Bonusheft – für Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen längst selbstverständlich
Heute dürfte es eher die Ausnahme sein, dass ein Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung noch nichts vom Bonusheft gehört haben sollte. Denn schon seit 1989 ist dieses Nachweisheft für regelmäßigen Zahnarztbesuch durch das sog. „Gesundheitsreform-Gesetz“ eingeführt. Wer dennoch „ohne“ ist, sollte unbedingt beim nächsten Praxisbesuch seine Zahnärztin oder seinen Zahnarzt darauf ansprechen.
Jedes Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung - und auch die mitversicherten Familienangehörigen, z. B. Kinder und Jugendliche – sollten ein Bonusheft haben. Es ist nicht größer als ein Personalausweis und passt in jedes Portemonnaie oder in die Brieftasche.
Mit „Bonus“ mehr Geld von der Krankenkasse
Niemand muss ein Bonusheft führen, aber jedes Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse hat einen Anspruch darauf. Ein regelmäßig geführtes Bonusheft ist bares Geld wert. Das macht sich dann bemerkbar, wenn Zahnersatz - eine Krone, eine Brücke oder herausnehmbare Prothese - notwendig wird. Wer sorgfältige Mundhygiene betreibt und sich regelmäßig vom Zahnarzt und seinem Team im Rahmen der Individualprophylaxe betreuen lässt - für den ist Zahnersatz vielleicht nie ein Thema. Aber Hand aufs Herz: Wer kann schon von sich sagen, dass er in Sachen Mundhygiene wirklich immer alles richtig macht? Manche Menschen haben aus verschiedenen Gründen Probleme mit sorgfältiger Mundhygiene, andere vernachlässigen bei Lebenskrisen für eine Zeitlang das Zähneputzen. Und nicht jeder hat in seiner Kindheit und Jugend richtiges Zähneputzen gelernt und verinnerlicht: Vor allem die heute Erwachsenen haben gegenüber den Kindern und Jugendlichen durchaus häufiger deutliche Defizite. Bei ihnen sind Zahnschäden leider noch nicht die Ausnahme, und Zahnersatz ist oft die letzte Rettung, um weiterhin gut kauen, verständlich reden und attraktiv lachen zu können. Die heutige Generation der Kinder und Jugendlichen ist besser dran: Sie haben von klein auf gelernt, dass ihre Zähne Pflege brauchen, und wie man das am besten macht - deswegen ist im Durchschnitt die Zahngesundheit der Kinder und Jugendlichen heute auch weitaus besser als die der Erwachsenen. Das ist der beste Beweis, dass sich der kleine Aufwand für die Mundhygiene mit großen Erfolgen bezahlt macht.
Das Bonusheft soll jeden einzelnen dazu anhalten, regelmäßig zur Kontrolle bei der Zahnärztin oder beim Zahnarzt vorbeizuschauen. Regelmäßige Kontrolle – das bedeutet, dass erste leichtere Erkrankungen des Zahnes früh erkannt und dementsprechend mit relativ geringem Aufwand behandelt werden können. Das nützt nicht nur den Patienten, sondern auch der Krankenkasse, denn dadurch spart sie umfangreichere Behandlungskosten.
Sollte dennoch ein Zahn oder gar mehrere durch Zahnersatz – Brücke, Prothese, Krone – ersetzt werden müssen, dann belohnt die Krankenkasse die Tatsache, dass man regelmäßig die Kontrolltermine wahrgenommen hat, mit einen Plus an Zuschuss.
Und so funktioniert das Bonusheft
Nach der Rechtslage bekommt die Patientin oder der Patient mit - regelmäßig geführtem - Bonusheft von ihrer/seiner Krankenkasse einen höheren Zuschuss. Nur gelegentliches Kontrollieren reicht aber nicht. Erst wenn regelmäßige Untersuchungen beim Zahnarzt über einen Zeitraum von fünf Jahren lückenlos nachgewiesen werden, erhöht sich der Festzuschuss zum Zahnersatz, und zwar von 60 auf 70 Prozent der durchschnittlichen Kosten der Regelversorgung. Können diese Kontrolluntersuchungen sogar über einen Zeitraum von 10 Jahren nachgewiesen werden, wird der Zuschuss der Krankenkasse auf 75 Prozent erhöht.
Zur Erlangung des Festzuschusses in Höhe von 75 Prozent kann ein einmaliges Versäumnis der Untersuchung innerhalb des 10-Jahres-Zeitraums ausnahmsweise folgenlos bleiben. Voraussetzung ist eine ausreichende Begründung gegenüber der Krankenkasse, warum die Patientin oder der Patient in dem betreffenden Jahr bzw. Halbjahr nicht zur Zahnärztin oder zum Zahnarzt gehen konnte. Die Kasse zahlt dann die höheren Festzuschüsse wie bei einem 10 Jahre lückenlos geführten Bonusheft. Fehlt ein Eintrag im Bonusheft, weil Patienten ohne besonderen Grund nicht zur Untersuchung waren, gilt die Bonusregelung nicht mehr. Ein Anspruch auf einen Bonus besteht dann erst wieder, wenn die Kontrolltermine der vergangenen fünf Jahre lückenlos nachgewiesen werden können. Die Ausnahmeregelung greift aber nur für den sog. großen Bonus nach 10 Jahren. Liegen die Voraussetzungen für den kleinen Bonusanspruch nach 5 Jahren nicht vor, greift die Regelung nicht. Es muss daher immer die lückenlose Inanspruchnahme der Untersuchungen für mindestens 5 Jahre unmittelbar vor der Behandlung nachgewiesen werden können.
Davon unabhängig ist ein Ausbleiben des Zahnarztbesuchs im Jahr 2020 von Gesetzes wegen sowohl für den kleinen als auch für den großen Bonusanspruch unschädlich.
Härtefallpatienten haben Anspruch darauf, die Regelversorgung ohne Zuzahlung zu erhalten und bekommen deshalb einen Zuschuss von 100 Prozent.
Patienten, die älter als 18 Jahre sind, sollen nach der Bonusregelung wenigstens einmal in jedem Jahr zu einer Untersuchung beim Zahnarzt gewesen sein. Für Kinder ab dem 6. Lebensjahr und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr gibt es ein spezielles Vorsorge-Programm, das unterschiedliche Aktivitäten zur Verhütung von Zahnerkrankungen beinhaltet. Dieses Spezial-Programm heißt abgekürzt „IP-Programm“ (IP=Individualprophylaxe) und erfordert von den Kindern und Jugendlichen zweimal im Jahr einen Besuch beim Zahnarzt. Die Untersuchung bzw. die Prophylaxe-Maßnahme ist an einen festgelegten Zeitrhythmus gebunden. Näheres sagt Ihnen Ihre Zahnärztin oder Ihr Zahnarzt. Die Kosten für diese Vorsorgebehandlungen nach dem IP-Programm werden von der Krankenkasse übernommen. Im Bonusheft kreuzt die Zahnärztin entweder die „zahnärztliche Untersuchung“ eines Erwachsenen oder die „Individualprophylaxe“ bei einem Kind oder Jugendlichen an. Der Tag der Untersuchung bzw. IP-Behandlung wird festgehalten und mit einem Stempel der Zahnärztin bestätigt.
Was tun, wenn der Stempel fehlt?
Wenn der Nachweis der regelmäßigen Untersuchungen im Bonusheft
- bei Erwachsenen ein Stempel pro Jahr
- bei Kindern und Jugendlichen zwei Stempel pro Jahr
fehlt, sollten Sie Ihre Zahnärztin bzw. Ihren Zahnarzt bitten, den Stempel nachzutragen. In dem Fall sollten Sie nicht zu lange warten, um den Zahnarztbesuch nachtragen zu lassen. Voraussetzung für das „Nachstempeln“ ist allerdings, dass man im fraglichen Zeitraum die Untersuchung (Erwachsener) bzw. die Prophylaxe-Maßnahmen (Kinder, Jugendliche) hat durchführen lassen, was in der Patientenkartei dokumentiert ist. Bitte beachten Sie: Es ist Ihre Aufgabe, an einen Eintrag ins Bonusheft zu denken.
Was tun, wenn das Bonusheft nicht auffindbar ist?
Wenn das eigene Bonusheft oder das der Kinder verlorengegangen ist, hilft der Zahnarzt weiter – er kann ein neues Heft ausfüllen. Anhand der Patientenkartei ist ja nachvollziehbar, wann wer bei ihm zur Untersuchung oder Prophylaxe-Behandlung war. Das ist natürlich eine etwas aufwendige Aktion und sollte die Ausnahme bleiben. Am besten hat das Bonusheft zuhause einen festen Platz oder gehört zum Inventar der Brieftasche. Vielleicht kann man sich auch eine feste Wortkombination merken: „Zahnarzttermin und Bonusheft“.
Steht ein Zahnarztwechsel an, verliert das Bonusheft natürlich nicht seine Gültigkeit. Die neue Zahnärztin kann die notwendigen Einträge fortsetzen oder sie stellt dem neuen Patienten ein weiteres Bonusheft aus. In diesem Fall darf das „alte" Bonusheft nicht in den Papierkorb wandern. Es ist zusammen mit dem 2. Heft bei einer vorgesehenen prothetischen Behandlung der Krankenkasse vorzulegen.
Nicht nur wegen des Bonus zum Zahnarzt
Das Bonusheft ist im Fall des Falles später einmal bares Geld wert – wenn einmal Zahnersatz nötig wird. Es ist also keine Nebensächlichkeit oder lästige Pflichtübung. Nicht allein wegen dieser finanziellen Vorteile sollte man regelmäßig zum Zahnarzt gehen: Im Vordergrund sollte die eigene Mundgesundheit und die möglichst lebenslange Gesunderhaltung der eigenen Zähne stehen. Kein Zahnersatz kann so gut sein wie das Original, das er ersetzt – und kein Bonus bringt soviel Geld ein, dass Zahnersatz damit vollständig bezahlt werden könnte. Das Wichtigste an regelmäßiger Prophylaxe ist also nicht der mögliche Spareffekt, sondern die Gesundheit von Zahn und Zahnfleisch. Schöne, gesunde Zähne sind ein natürliches Kapital und ein großes Stück Lebensqualität.
Patienteninformation zum Bonusheft
Bild: © Fotolia.com/Stockfotos-MG