Barrierearme Praxis
Die freie Arztwahl ist ein hohes Gut. Immer mehr Menschen können sich jedoch den Arzt ihres Vertrauens nicht aussuchen. Hohe Treppenstufen, enge Türen, unklare Hinweisschilder, schummerige Beleuchtung oder komplizierte Klingelanlagen sind für diese Patienten nur schwer zu überwindende Hürden. Der Kreis derer, die hier auf Hilfe angewiesen sind, ist groß und umfasst Menschen mit Behinderungen aller Art ebenso wie Eltern mit Kinderwagen und ältere Menschen. Worauf Sie beim Um- oder Neubau Ihrer Praxis achten müssen, haben wir in einer Checkliste zusammengestellt.
Worauf müssen Sie achten?
Barrierearmer Außenbereich
- gute Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr
- praxisnahe Behindertenparkplätze
- ebenmäßige Wege
- eindeutige Beschilderung
Barrierearmer Eingangsbereich
- ausreichende Bewegungsfreiheit vor der Eingangstür
- Rampen mit max. sechs Prozent Steigung
- Türdurchgangsbreite mind. 90 cm
- vom Rollstuhl erreichbare Türklingeln, Türklinken und Briefkästen
- automatische Türöffnung bei Obentürschließer
- kontrastreiche, gut lesbare Beschilderung in Augenhöhe
- blendfreie Beleuchtung
- Aufzug mit Platz für Elektrorollstühle und gut erreichbaren sowie ertastbaren Bedienelementen
- Treppenanlagen mit beidseitigen Handläufen und Stufenmarkierungen
- aussagekräftige Informations- und Leitsysteme
- rutschhemmende Bodenbeläge
Barrierearmer Innenbereich
- Bewegungsfreiheit in und zu allen Fluren und Räumen
- Untersuchungsräume mit ausreichend Platz für Rollstuhlfahrer und eventuelle Begleitperson
- separate Personalflächen
- Anmeldetresen mit abgesenktem Bereich
- rutschhemmende Bodenbeläge
- große WC-Räume mit Haltegriffen und Notruf
- kontrastreiche Raumgestaltung
- blendfreie Beleuchtung
- individuell verstellbare Untersuchungsmöbel
Barrierearmer Service
- geschultes Personal
- Kommunikationshilfen
- leicht verständliches Informationsmaterial
- barrierefreie Website
Ansprechpartner und Förderprogramme
Sie wollen neu bauen oder bauliche Veränderungen vornehmen? Dann sprechen Sie mit dem Bau- oder Bauaufsichtsamt in Ihrer Kommune. Hier erhalten Sie detaillierte Informationen zu allen Aspekten der Barrierefreiheit sowie baurechtlichen Bestimmungen. Achten Sie beim Abschluss von Verträgen mit Architekten und Handwerkern unbedingt darauf, dass die DIN 18040-1 Anwendung findet. In der Norm sind eindeutige Standards der Barrierefreiheit festgelegt.
Für die Schaffung behindertengerechter Arbeits- und Ausbildungsplätze bestehen verschiedene Fördermaßnahmen. Einen Überblick über die Möglichkeiten erhalten Sie im Internet unter www.enableme.de.
Darüber hinaus gibt es aktuell keine speziell auf die barrierearme Ausgestaltung von Praxen ausgerichteten Förderprogramme. Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung setzt sich daher gemeinsam mit der Bundeszahnärztekammer sowie der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und der Bundesärztekammer dafür ein, dass die KfW ein Programm „Barrierearme Praxis“ auflegt. Bisher ist eine finanzielle Förderung durch den allgemeinen KfW-Unternehmerkredit möglich. Zu den Finanzierungsmöglichkeiten berät Sie Ihre Hausbank.
Bild: © Fotolia.com/RioPatuca Images
Barrierarme Praxis
Politische Forderungen
Beschlüsse der 8. Vertreterversammlung der KZBV in Köln
Barrierearme Ausgestaltung der Praxis nicht allein auf Kosten der Zahnärzteschaft
Investitionsprogramm zum Abbau von Barrieren in Zahnarztpraxen
Broschüre: Barrieren abbauen
Häufig sind es schon kleine Veränderungen, die Menschen mit Behinderung den Weg in die Praxis erleichtern. Erfahren Sie in der KBV-Broschüre "Barrieren abbauen – Ideen und Vorschläge für Ihre Praxis" wie Sie Ihre Praxis besser auf spezielle Bedürfnisse ausrichten können.