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In der Zahnmedizin gibt es für einen Befund häufig mehrere verschiedene Therapien, die sich gerade im Hinblick auf Ästhetik und Kosten zum Teil deutlich unterscheiden. Patientinnen und Patienten fällt es aber oft schwer, zwischen den verschiedenen Möglichkeiten zu wählen. Wo Sie seriöse Beratungsangebote finden, und wohin Sie sich wenden können, wenn es einmal zu Meinungsverschiedenheiten mit Zahnärztin bzw. Zahnarzt oder Krankenkasse kommen sollte, erfahren Sie hier.
Beratung in der zahnärztlichen Praxis
Bei Fragen zur zahnärztlichen Behandlung oder zu Kassenleistungen ist die behandelnde Zahnärztin bzw. der behandelnde Zahnarzt der erste Ansprechpartner. Jede Zahnärztin hat ihren Patientinnen und Patienten gegenüber eine Aufklärungspflicht. Dazu gehören Informationen über Befund, Diagnose sowie den voraussichtlichen Verlauf der Behandlung. Außerdem klärt sie/er über mögliche Therapiealternativen auf, nennt die individuellen Vor- und Nachteile der jeweiligen Versorgung und informiert auch über entstehende Kosten.
In der Regel wird die Zahnärztin Ihnen eine bestimmte Form der Behandlung empfehlen. Wenn Sie Fragen dazu haben oder nicht sicher sind, für welche mögliche Therapien Sie sich entscheiden möchten, sollten Sie nicht zögern, dies offen anzusprechen. Ein klares Wort hilft oft, Missverständnisse auszuräumen.
Beratung jenseits der Zahnarztpraxis
Auch jenseits der Zahnarztpraxis gibt es seriöse Beratungsangebote. Wenn Sie Rat suchen, können Sie sich an die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZVen) und Zahnärztekammern vor Ort wenden, die bundesweit ein Netz von Patientenberatungsstellen unterhalten. Eine Übersicht der Adressen von Patientenberatungsstellen finden auf www.patientenberatung-der-zahnaerzte.de.
Versicherte haben dort kostenfrei die Möglichkeit, telefonisch oder persönlich Informationen einzuholen und sich fachkundig informieren zu lassen. Die Beratungsstellen geben unter anderem Auskunft über neue Behandlungsmethoden und Therapiealternativen sowie Risiken bei Eingriffen. Sie beantworten Fragen zur Kostenübernahme durch die Krankenkasse sowie zu zahnärztlichen Privatrechnungen. Und sie informieren über Zahnärzte vor Ort oder Verfahrenshilfen, wenn der Verdacht auf einen zahnärztlichen Kunstfehler vorliegt. Auch bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Patient und Zahnarzt oder Auseinandersetzungen mit dem Versicherer bieten die zahnärztlichen Organisationen über ihre Patientenberatungsstellen Hilfe an.
Zweitmeinungsmodell zum Zahnersatz
Zudem können sie das sogenannte Zweitmeinungsmodell in Anspruch zu nehmen. Auf Initiative der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen bieten die Patientenberatungsstellen seit dem Jahr 2005 diesen weiteren Service an: Wenn eine Patientin Zahnersatz benötigt und bereits einen Heil- und Kostenplan des behandelnden Zahnarztes erhalten hat, kann sie dazu kostenfrei eine neutrale zweite Meinung einholen. Erfahrene und speziell geschulte Zahnersatzgutachterinnen und -gutachter beraten die Patienten unter anderem hinsichtlich der Art der vorgeschlagenen Therapie (z. B. Implantat oder Brücke) und damit verbundener Kosten. Die zahnärztlichen Körperschaften sichern die hohe Qualität dieser individuellen Beratung, beispielsweise durch intensive Schulung der Berater. Weitere Informationen dazu erhalten Sie auf www.zahnarzt-zweitmeinung.de.
Neutrale Hilfe in Konfliktfällen
Lassen sich die Probleme bei den Patientenberatungsstellen nicht klären, kann eine Gutachterin bzw. ein Gutachter eingeschaltet werden. Für gesetzlich Krankenversicherte werden die Gutachter einvernehmlich von den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen und den Krankenkassen bestellt („Vertragszahnärztliches Gutachterverfahren“).
Mit dem Gutachterwesen gibt es in der Zahnmedizin eine einzigartige Form der zielgerichteten und einzelfallbezogenen Qualitätssicherung, die schon im Vorfeld einer Therapie greift. Das Gutachterwesen dient der Überprüfung der Behandlungsqualität und ist in Verträgen mit den Krankenkassen geregelt. Die Gutachter sind unabhängig und entscheiden darüber, ob eine Behandlung qualitativ in Ordnung ist, die Versorgung nachgebessert werden kann oder ob eine Neuversorgung notwendig ist.
Zahnärztliche Beratungsstellen in Deutschland
Jahresbericht Patientenberatung
Erklärfilm
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Video zur zahnärztlichen Patientenberatung mit Gebärdensprache
Bild: © Fotolia.com/Rido