Stellungnahme zum Regierungsentwurf von KZBV und BZÄK
Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) unterstützen das vom Gesetzgeber verfolgte übergeordnete Ziel der Digitalisierung im Gesundheitswesen. Die Digitalisierungsmaßnahmen müssen allerdings zu einem spürbaren Mehrwert für die Vertragszahnärzte und Patienten sowie deren Versorgung führen und die vorgesehenen Maßnahmen technisch ausgereift, hinreichend erprobt und wirtschaftlich, zeitlich wie organisatorisch in realistischer Weise umsetzbar sein.
Unter dieser Prämisse begrüßen KZBV und BZÄK die im Regierungsentwurf des Gesundheits-Digitalagentur-Gesetzes (GDAG-RegE) vorgesehenen Regelungen zur Ausstattung der Digitalagentur Gesundheit mit Befugnissen, soweit sie der Gewährleistung der Betriebsstabilität der TI dienen. Denn dieser muss die zentrale Betriebsverantwortung für Dienste und Anwendungen der Telematikinfrastruktur (TI) überantwortet werden.
Kritisch bis ablehnend beurteilen KZBV und BZÄK hingegen die Regelungen zur Ausweitung des Aufgabenportfolios der Digitalagentur, sofern diese keine bzw. nur eine geringe Beteiligung der Selbstverwaltung an den Entscheidungsprozessen der Digitalagentur vorsehen, oder diese gar geeignet sind, in die Handlungs- und Gestaltungsspielräume der Selbstverwaltung einzugreifen. Zwar ist mit der nunmehr vorliegenden Änderung des § 310 Abs. 1 Satz 1 SGB V des RegE vornehmlich eine Umbenennung der gematik in „Digitalagentur Gesundheit“ vorgesehen und nicht – wie ursprünglich hätte vermutet werden können – eine noch stärkere Verstaatlichung der gematik, allerdings ändert dies nichts daran, dass eine wirkungsvolle, adäquate und sachgemäße Einbeziehung insbesondere der Leistungserbringer in die Prozesse und Entscheidungen der gematik bedauerlicherweise unterblieben ist. Im Sinne einer gleichberechtigten Stimmrechtsverteilung zwischen den Beteiligten sollte eine Neuordnung der aktuell auf eine Dominanz des BMG hinauslaufenden Stimmrechtsverteilung nach § 310 Abs. 4 i.V.m. Abs. 2 SGB V zwingend im aktuellen Verfahren angegangen werden.
Diese grundsätzliche Position vorausschickend, nehmen KZBV und BZÄK zu den Regelungen des GDAG-RegE, sofern die Interessen der (Vertrags-)Zahnärzteschaft betroffen sind, im Einzelnen Stellung.
Stellungnahme zum Regierungsentwurf von KZBV und BZÄK
BMG: Referentenentwurf und Regierungsentwurf GDAG
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