Stellungnahme zum Antrag der FDP-Fraktion
Die KZBV und die BZÄK unterstützen das Anliegen der FDP-Fraktion, die Patientensicherheit auch bei der Behandlung von Zahnfehlstellungen mittels sog. Alignern durch eine Verantwortlichkeit und lückenlose Begleitung durch Zahnärzte und Kieferorthopäden sicherzustellen.
Behandlungen in Bereichen der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde und damit auch die Behandlung von Zahnfehlstellungen sind zum Schutz der Patienten und der Versorgungsqualität durch das Zahnheilkundegesetz Zahnärzten vorbehalten. Im Rahmen der kieferorthopädischen Bewegung von Zähnen oder Zahngruppen wirken mitunter starke Kräfte dauerhaft auf die Zähne und den Zahnhalteapparat ein. Daher erfordern kieferorthopädische Behandlungen einer sorgfältigen Befundung und Eingangsdiagnostik sowie einer kontinuierlichen Verlaufskontrolle. Im Falle einer zahnärztlich begleiteten Aligner-Therapie findet eine solche Verlaufskontrolle regelmäßig und üblicherweise im Abstand von wenigen Wochen statt.
Bei gewerblichen Angeboten bestehen Zweifel im Hinblick auf die Einhaltung des zahnmedizinisch gebotenen Standards, wobei dessen Unterschreitung je nach Geschäftsmodell mehr oder weniger evident ist. Am Markt bestehen insoweit sowohl Angebote für eine ausschließliche Fernbehandlung (d.h. ohne dass ein unmittelbarer Zahnarzt-Patientenkontakt vorgesehen ist) als auch für eine Behandlung unter Einbeziehung eines Zahnarztes (wobei auch der Grad der Einbindung erheblich differiert).