Digitalisierung, Selbstverwaltung und Sicherstellung auf der Agenda der KZBV-Vertreterversammlung
Berlin, 13./14. November 2019 – Die Vertreterversammlung der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) befasst sich am Mittwoch und Donnerstag in Berlin mit zentralen Zukunftsfragen des Berufsstandes und der Versorgung. Auf der Agenda des wichtigsten Beschlussgremiums der Vertragszahnärzteschaft auf Bundesebene stehen unter anderem Beschlüsse zu Themen wie Digitalisierung, Selbstverwaltung und Sicherstellung. Zu Beginn sprach Bundesgesundheitsminister Jens Spahn in einem Grußwort zentrale Projekte der laufenden Legislaturperiode an.
Der Vorsitzende des Vorstandes der KZBV, Dr. Wolfgang Eßer, dankte dem Minister für seine konstruktive Dialogbereitschaft und die gute Vertrauensbasis in der Zusammenarbeit: „Unsere gemeinsame Aufgabe ist es, Weichenstellungen vorzunehmen, mit denen auch in fünf, zehn und fünfzehn Jahren die Sicherstellung der Versorgung flächendeckend, wohnortnah und qualitätsgesichert erfolgen kann.“ Als Beispiel nannte er die Regulierung der Gründungsmöglichkeiten von Investoren-MVZ durch Krankenhäuser, die über das kürzlich verabschiedete Terminservice- und Versorgungsgesetz erreicht worden war. Die Wirkung dieser Regelung müsse engmaschig überwacht und bei Bedarf nachjustiert werden. „Sollte der Zustrom von Private Equity-Fonds und versorgungsfremden Investoren nicht ausreichend unterbunden werden, ist die patientenwohlorientierte und freiberufliche Versorgung weiterhin in Gefahr.“
Eßer unterstrich die wichtige Rolle der Vertragszahnärzte als technikaffiner Berufsstand bei der Ausgestaltung der Digitalisierung. Trotz Kritik in Detailfragen werde die Digitalisierungsstrategie der Regierung von den Praxen grundsätzlich unterstützt: „Wer sich hier verweigert, verliert den Anschluss! Die übergroße Mehrheit des Berufsstandes will die Chancen der Digitalisierung erschließen, sie für sichere Kommunikation und Abrechnung sowie für die Bewältigung von Bürokratie nutzen.“ So seien im Bundesschnitt bereits mehr als 90 Prozent der Zahnarztpraxen an die Telematikinfrastruktur angeschlossen.
Es sei dabei aber von grundlegender Bedeutung, jederzeit hohe Datenschutzstandards und Datensicherheit zu gewährleisten: „Uns ist klar, dass wir für Datensicherheit in unseren Praxen Verantwortung tragen. Genauso unmissverständlich fordern wir aber den Gesetzgeber auf, schnell und eindeutig zu regeln, dass die Haftung für Daten vor dem TI-Konnektor endet“, sagte Eßer. Beim Thema Sicherheitsrichtlinie und dem Einvernehmen mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik müssten daher die Anforderungen an tatsächliche Risiken angepasst werden, die von Zahnarztpraxen ausgehen können.
Sanktionsbewährten Umsetzungsfristen, wie sie im Digitale-Versorgung-Gesetz vorgesehen sind, erteilte er erneut eine Absage. Solche Instrumente seien für eine erfolgreiche Digitalisierung kontraproduktiv und zeugten von Misstrauen gegenüber Selbstverwaltung und Heilberufen, das nicht gerechtfertigt sei. Eßer plädierte für eine gemeinwohlorientierte Nutzung von Daten und verwahrte sich gegen eine renditeorientierte Patientennavigation von Krankenkassen mittels digitaler Anwendungen. Dagegen begrüßte er zuletzt vorgenommene Änderungen am DVG hinsichtlich zahnärztlicher Telekonsile, für die sich die KZBV im Gesetzgebungsverfahren eingesetzt hatte. Solche Konsile sollen künftig auch in der vertragszahnärztlichen Versorgung als telemedizinische Leistungen abgerechnet werden können, wenn dafür sichere Informations- und Kommunikationstechnologien eingesetzt werden.
Die vollständige Stellungnahme der KZBV zum Regierungsentwurf des DVG kann auf der Website der KZBV unter www.kzbv.de abgerufen werden, ebenso wie weitere Informationen zu Themen wie Datentransparenz, Digitalisierung und Telematikinfrastruktur.
Hintergrund: Die Vertreterversammlung der KZBV
Die Vertreterversammlung ist das wichtigste Selbstverwaltungsorgan der KZBV und zugleich oberstes Entscheidungsgremium der 61.000 Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte, die an der vertragszahnärztlichen Versorgung in Deutschland teilnehmen. Die VV hat 60 Mitglieder: Gesetzlich vorgeschriebene Mitglieder sind die oder der Vorsitzende jeder KZV und einer ihrer oder seiner Stellvertreter. Eine schematische Abbildung zu den Aufgaben und der Zusammensetzung der Vertreterversammlung kann auf der Website der KZBV abgerufen werden. Sämtliche Beschlüsse der 7. Vertreterversammlung stehen in Kürze ebenfalls auf der Website der KZBV unter www.kzbv.de zur Verfügung.