Neujahrsempfang der Zahnärzteschaft
Berlin, 29. Januar 2019 – Anlässlich des heutigen Neujahrsempfangs der Zahnärzteschaft hat der Vorsitzende des Vorstandes der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), Dr. Wolfgang Eßer, erneut vor den Folgen des negativen Einflusses von versorgungsfremden Investoren gewarnt:
„Wir sehen in dem völlig unregulierten Zutritt solcher Investoren in die zahnmedizinische Versorgung keine Verbesserung, sondern vielmehr eine Bedrohung für die bislang vollumfänglich gewährleistete Sicherstellung der wohnortnahen und flächendeckenden Versorgung. Nach aktuellen Analysen wird es – ganz im Gegensatz zu der politischen Zielsetzung, möglichst überall gleichberechtigte Lebensräume zu schaffen – zu einer Versorgungskonzentration in urbanen, einkommensstarken Regionen bei gleichzeitigem Ausbluten der Versorgung in ländlichen und strukturschwachen Gegenden kommen“, mahnte Eßer in seinem Grußwort in der Deutschen Parlamentarischen Gesellschaft.
Er appellierte noch einmal eindringlich an die Politik, die ordnungspolitischen Weichen für die künftige Versorgung jetzt richtig zu stellen und dafür den konsentierten Lösungsvorschlag des Berufsstandes für die Investorenproblematik aufzugreifen: Im laufenden parlamentarischen Verfahren zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) müsse die Gründungsberechtigung von Krankenhäusern für MVZ auf räumlich-regionale und medizinisch-fachliche Bezüge beschränkt werden. Das würde den ungebremsten Zutritt versorgungsfremder Investoren sinnvoll regulieren, ohne diese vom Markt gänzlich auszuschließen und ohne notwendige Spielräume für die ambulant ärztliche Versorgung und den Krankenhaussektor grundsätzlich zu verunmöglichen.
Eßer begrüßte zugleich ausdrücklich auch vorgesehene Versorgungsverbesserungen im TSVG: Dazu zählt die geplante Abschaffung der Degression, die die Niederlassung auch in ländlichen, strukturschwachen Regionen attraktiver gestalten könne und damit ein Beitrag zur Sicherstellung der Versorgung in der Fläche sei. Die angekündigte Erhöhung der Festzuschüsse bei Zahnersatz entlaste Patienten finanziell, während die vorgesehenen Regelungen im kieferorthopädischen Bereich die Patientenautonomie stärken und die Transparenz in der KFO-Versorgung insgesamt verbessern werde.
Hintergrund: Versorgungsfremde Investoren und Z-MVZ
Arztgruppengleiche Medizinische Versorgungszentren in Gestalt reiner Zahnarzt-MVZ (Z-MVZ) und deren Ketten haben seit einigen Jahren den Dentalmarkt in Deutschland für Fremdinvestoren als Anlageform interessant gemacht. Aktuell gibt es etwa 700 Z-MVZ, von denen 75 versorgungsfremden Investoren zuzuordnen sind. Die KZBV konnte bislang mindestens zehn entsprechende Groß- und Finanzinvestoren identifizieren. Diese kaufen häufig zunächst Kliniken ohne zahnmedizinischen Bezug und gründen über dieses Vehikel dann Z-MVZ und ganze Ketten. Z-MVZ siedeln sich fast ausschließlich in Metropolen und einkommensstarken, ländlichen Regionen an. In Kombination mit dem demografischen Wandel können so Engpässe in ländlichen und strukturschwachen Gebieten entstehen.
Die aktuelle Stellungnahme der Zahnärzteschaft zum TSVG kann auf der Website der KZBV abgerufen werden, ebenso wie weitere Informationen zu fremdinvestorengesteuerten Z-MVZ und Dentalketten.