Neue Gutachten bestätigen Gefahr von Investoren-MVZ für die Versorgung
Berlin, 13. November 2020 - Zwei neue Gutachten belegen die negativen Auswirkungen von investorengetragenen Medizinischen Versorgungszentren (iMVZ) auf die zahnmedizinische Versorgung in Deutschland. Das versorgungspolitische Gutachten des IGES-Institutes sowie das Rechtsgutachten von Prof. Helge Sodan von der Freien Universität Berlin zeigen eine weiterhin dynamische Ausbreitung von iMVZ auf und kommen zu dem Schluss, dass politischer Handlungsbedarf besteht. Beauftragt wurden die Gutachten von der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV).
Das versorgungspolitische Gutachten des IGES-Instituts und das Rechtsgutachten von Prof. Helge Sodan sind unter www.kzbv.de abrufbar, ebenso wie weitere Informationen zum Thema iMVZ.
Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstandes der KZBV: „Die Gutachten zeigen klar und nachvollziehbar, dass die von iMVZ ausgehenden Gefahren für die vertragszahnärztliche Versorgung trotz der Regelung im Terminservice- und Versorgungsgesetz fortbestehen. Der Anteil der iMVZ an der Versorgung beläuft sich inzwischen auf mehr als 20 Prozent an allen MVZ im zahnärztlichen Bereich. Dabei leisten iMVZ kaum einen Beitrag zur Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung und lassen sich gerade nicht in strukturschwachen und ländlichen Regionen nieder. Stattdessen belegen die Gutachten, dass iMVZ sich vornehmlich in Großstädten und Ballungsräumen ansiedeln, also an Orten mit einer überdurchschnittlich einkommensstarken, jüngeren Bevölkerungsstruktur. iMVZ beteiligen sich auch nicht nennenswert an der Versorgung vulnerabler Gruppen, insbesondere von pflegebedürftigen Menschen und Kindern. Die Gutachten bestätigen darüber hinaus unsere Sorge, dass in iMVZ zahnmedizinische Entscheidungen von Kapitalinteressen überlagert werden.“
Eßer forderte, dass die mit dem TSVG eingeführte Regelung passgenau fortentwickelt werden muss. Konkret soll vor allem die Konzentration von iMVZ in urbanen, bereits gut bis überversorgten Regionen beschränkt werden. Zudem sei es zwingend notwendig, mehr Transparenz über die Eigentümer- und Beteiligungsstrukturen von iMVZ zu schaffen. „Dazu sollte ein verpflichtendes MVZ-Register geschaffen und in die Zulassungsverordnung für Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte spezifisch auf MVZ zugeschnittene Eignungskriterien aufgenommen werden. Angaben von gesellschaftsrechtlichen Eigentümerstrukturen auf Praxisschild und Website von MVZ müssen verpflichtend werden. Hierfür benötigen wir dringend entsprechende Rechtsgrundlagen. Ein ‚Weiter so‘ auf dem Weg zu mehr Vergewerblichung und Industrialisierung darf es nicht geben.“
Hintergrund: Beschränkung der MVZ-Gründungen durch das TSVG
Das im Jahr 2019 beschlossene Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) sieht unter anderem eine gestaffelte Beschränkung der Gründungsbefugnis von Krankenhäusern für zahnärztliche MVZ vor. Die Vorgabe des Gesetzgebers richtet sich dabei nach dem Versorgungsgrad des jeweiligen Planungsbereiches. Ungeachtet der Regelung steigt der Anteil investorengetragener MVZ seitdem jedoch weiter ungebremst an.