Die KZBV zum COVID-19 Krankenhausentlastungsgesetz
Berlin, 24. März 2020 – Angesichts des Kabinettsbeschlusses zum COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz, in dem die Zahnärzteschaft nicht berücksichtigt wurde, hat die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) ihrer Forderung Nachdruck verliehen, Zahnarztpraxen bei geplanten finanziellen Unterstützungsmaßnahmen der Bundesregierung unbedingt zu berücksichtigen.
Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstandes der KZBV: „Die Zahnärzteschaft leistet auch und gerade in dieser bedrohlichen Krise hervorragendes und mobilisiert alle Kräfte und Reserven, um auch in Zeiten zunehmender Ausbreitung von SARS-CoV-2/COVID-19 die Menschen in unserem Land im erforderlichen Umfang zahnärztlich zu versorgen. Zunehmend vielen Praxen würde aber über kurz oder lang die Luft ausgehen, da ihre Einnahmebasis fast vollständig weggebrochen ist. Um unserem Sicherstellungsauftrag weiter nachkommen zu können, müssen die Praxen zumindest soweit abgesichert sein, dass sie ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen können.“
Zahnärztinnen, Zahnärzte und das Praxispersonal seien stark verunsichert und besorgt, den Praxisbetrieb nicht mehr lange wirtschaftlich aufrechterhalten zu können. „Diese Sorgen sind absolut nachvollziehbar und berechtigt. Vielfach droht Kurzarbeit und zunehmend viele Praxen sind schon in wenigen Wochen von der Insolvenz bedroht und werden - ohne Unterstützung - dauerhaft aus der Versorgung verschwinden“, warnte Eßer.
Sowohl die flächendeckende Versorgung als auch die gute zahnärztliche Infrastruktur stünden dann auf dem Spiel, die das Gesundheitswesen jedoch beide in der Zeit nach der Krise dringend braucht. Die KZBV drängt deshalb auf schnelle, unbürokratische Hilfe. „Unsere Vorschläge dazu liegen auf dem Tisch. Ich appelliere noch einmal eindringlich an Bundesminister Spahn, die zahnärztliche Versorgung möglichst bald ebenfalls unter einen finanziellen Schutzschirm zu stellen. Um unsere Versorgung für die Patienten unter schwierigsten Bedingungen weiter leisten zu können, sind wir auf die Ausweitung des finanziellen Schutzschirms für Zahnarztpraxen zwingend angewiesen“, betonte Eßer.