Vorgaben für Softwarehersteller
Praxisverwaltungssysteme müssen unter anderem in der Lage sein, Daten zu zahnärztlichen Leistungen für die Abrechnung mit der Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV) aufzubereiten und in elektronischer Form zu übermitteln. Dabei müssen sie auch die KZV-spezifischen Anforderungen berücksichtigen. Die KZBV stellt den Softwareherstellern konkrete Vorgaben in Form von Programmmodulen zur Verfügung, die in die Praxisverwaltungsprogramme integriert werden.
Übersicht über die den Softwareherstellern vorliegenden aktuellen Programmmodule
Module | Version | gültig | |
---|---|---|---|
Knr12-Modul | 5.3 | bis | 12 / 2022 |
5.4 | ab | 01 / 2023 | |
KCH-Abrechnungsmodul | 6.0 | bis | IV / 2024 |
6.1 | ab | I / 2025 | |
KBR-Abrechnungsmodul | 5.5 | bis | 12 / 2024 |
5.6 | ab | 01 / 2025 | |
KFO-Abrechnungsmodul | 6.3 | bis | IV / 2024 |
6.4 | ab | I / 2025 | |
PAR-Abrechnungsmodul | 5.0 | bis | 12 / 2024 |
5.1 | ab | 01 / 2025 | |
ZE-Abrechnungsmodul | 6.8 | bis | 12 / 2024 |
6.9 | ab | 01 / 2025 | |
Sendemodul (KCH, KBR, KFO, PAR und ZE) | 2.8 | bis | 06 / 2024 |
2.9 | ab | 07 / 2024 |
Stand: 20. November 2024
Wichtige Hinweise für die Zahnarztpraxen
Es ist dringend zu empfehlen, alle Updates der Praxisverwaltungssystem-Hersteller gemäß deren Vorgaben einzuspielen.
Downloads
Die KZBV hat eine ausführliche Dokumentation zu den „Fehlermeldungen der Abrechungsmodule auf Fallebene“ erstellt. Diese Dokumentation umfasst alle Fehlermeldungen der Abrechnungsmodule für alle Leistungsbereiche und soll der Praxis eine zusätzliche Hilfe bei der Fehlerbeseitigung sein. Seit dem Quartal I / 2013 sollten auch durchgängig die Fehlernummern durch Ihr Softwaresystem gemeldet werden. Den Softwareherstellern wurde diese Dokumentation ebenfalls zur Verfügung gestellt. Unter „Reaktion in der Zahnarztpraxis“ wird den Softwareherstellern vorgeschlagen, welche Reaktion aus allgemeiner Sicht in den Praxen erfolgen sollte. Diese Reaktion kann aufgrund der unterschiedlichen Praxisverwaltungssysteme abweichend ausfallen.
Ansprechpartner
Zahnarztpraxen, die Fragen zu ihren Praxisverwaltungssystemen haben, wenden sich bitte an ihren Praxisverwaltungssystem-Hersteller (PVS-Hersteller).
Software-Hersteller, die Fragen zu den Programmmodulen haben, können sich per E-Mail an die Abteilung Vertragsinformatik der KZBV wenden: KZBV-Informatik-ABT@kzbv.de
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