Artikel
Bevor Ihr Zahnarzt mit der Behandlung beginnt, muss er sich ein umfassendes Bild über Ihren Gesundheitszustand und über die Situation in Ihrem Mund verschaffen. In der Fachsprache nennt sich dieser Teil „Befunderhebung“. Diese Untersuchungsergebnisse und die Diagnose sind die Basis der Therapieplanung.
Was die Zahnärztin oder der Zahnarzt von Ihnen wissen muss
Insbesondere bei Ihrem ersten Besuch in einer Praxis fragt der Zahnarzt nach Ihrem allgemeinen Gesundheitszustand. Es wird gefragt, ob Sie zum Beispiel an einer Herzerkrankung oder an Kreislaufproblemen leiden, ob ein Nierenleiden besteht oder ob Sie an Blutgerinnungsstörungen oder Diabetes leiden. Der Zahnarzt muss auch wissen, ob Sie regelmäßig bestimmte Medikamente einnehmen oder ob eine Schwangerschaft besteht. All diese Faktoren beeinflussen die spätere Behandlung, denn manche Erkrankungen können den Heilungsverlauf oder Therapieprozess beeinflussen.
Was noch zur Untersuchung dazugehört
Ihre Zahnärztin oder ihr Zahnarzt prüft, ob es Zahn- oder Munderkrankungen gibt, wie die Zahnstellung ist und welche Behandlungen bereits durchgeführt wurden (ob z. B. Füllungen, Inlays, Kronen oder Brücken vorhanden sind). Eine solche Übersicht über die Situation im Mund nennt der Zahnarzt „Zahnstatus“. Dieser wird später, falls Zahnersatz beantragt werden soll, im elektronischen Heil- und Kostenplan festgehalten.
Je nach festgestellter Mundsituation können weitere Untersuchungen erforderlich sein, etwa zum Zustand des Zahnfleisches, wenn die Zahnärztin oder der Zahnarzt Anzeichen für eine Entzündung vorfindet. Zähne, die beispielsweise eine Krone erhalten oder als Tragepfeiler für eine Brücke dienen sollen, werden auf ihre Gesundheit untersucht. In vielen Fällen sind auch Röntgenaufnahmen notwendig um beispielsweise beginnende Karies zwischen den Zähnen zu entdecken oder um das Knochenniveau zu beurteilen.
Bild: © istockphoto.com/M_a_y_a