Artikel
Informationspflicht gemäß § 30 Abs. 1 UVgO
An dieser Stelle finden Sie Informationen gem. § 30 Abs. 1 UVgO nach beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnehmerwettbewerb und Verhandlungsvergaben ohne Teilnehmerwettbewerb über vergebene Aufträge ab einem Auftragswert von 25.000 € (ohne Umsatzsteuer).
Diese Informationen enthalten Angaben über den Auftraggeber, das beauftragte Unternehmen, die Vergabeart, die Art und den Umfang der Leistung sowie Angaben über den Zeitraum der Leistungserbringung.
Dienstleitungen und Technik zur Durchführung einer Veranstaltung (Vertreterversammlung)
Informationspflicht gemäß § 20 Abs. 3 VOB/A
An dieser Stelle finden Sie Informationen über beabsichtigte beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb nach § 3 Nr. 2 VOB/A ab einem Auftragswert von 25.000 € ohne Umsatzsteuer sowie Informationen gem. § 20 Abs. 3 VOB/A nach beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb bzw. freihändigen Vergaben über vergebene Aufträge ab einem Auftragswert von 25.000 € (ohne Umsatzsteuer).
Diese Informationen enthalten Angaben über den Auftraggeber, den Auftragsgegenstand, den Ort der Ausführung und den voraussichtlichen Zeitraum der Ausführung.
Zur Zeit keine
Bild: © Fotolia.com/H-J Paulsen