IQWiG
Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) wurde im Jahr 2004 durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) als private Stiftung gegründet. Der Gesetzgeber hatte zuvor den G-BA beauftragt, ein unabhängiges wissenschaftliches Institut zu errichten, das den Nutzen medizinischer Leistungen für gesetzlich Krankenversicherte untersucht. Das IQWiG unterstützt den G-BA durch wissenschaftliche, evidenzbasierte Expertisen bei der Wahrnehmung seiner gesetzlichen Aufgaben. Die gesetzliche Grundlage für die Errichtung des IQWiG findet sich im § 139a SGB V. Dort heißt es:
Das Institut wird insbesondere auf folgenden Gebieten tätig:
- Recherche, Darstellung und Bewertung des aktuellen medizinischen Wissensstandes zu diagnostischen und therapeutischen Verfahren bei ausgewählten Krankheiten,
- Erstellung von wissenschaftlichen Ausarbeitungen, Gutachten und Stellungnahmen zu Fragen der Qualität und Wirtschaftlichkeit der im Rahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung erbrachten Leistungen unter Berücksichtigung alters-, geschlechts- und lebenslagenspezifischer Besonderheiten,
- Recherche des aktuellen medizinischen Wissensstandes als Grundlage für die Entwicklung oder Weiterentwicklung von Leitlinien,
- Bewertung evidenzbasierter Leitlinien für die epidemiologisch wichtigsten Krankheiten,
- Abgabe von Empfehlungen zu Disease-Management-Programmen (DMP),
- Bewertung des Nutzens von Arzneimitteln,
- Bereitstellung von für alle Bürgerinnen und Bürger verständlichen allgemeinen Informationen zur Qualität und Effizienz in der Gesundheitsversorgung sowie zu Diagnostik und Therapie von Krankheiten mit erheblicher epidemiologischer Bedeutung,
- Beteiligung an internationalen Projekten zur Zusammenarbeit und Weiterentwicklung im Bereich der evidenzbasierten Medizin.
Anhand der Gutachten des Instituts sollen die Vor- und Nachteile medizinischer Leistungen für Patientinnen und Patienten so objektiv wie möglich überprüft werden. Auftraggeber des IQWiG sind ausschließlich der G-BA oder das Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Das Institut kann jedoch auf Grundlage eines Generalauftrages des G-BA auch selbstständig Fragen von grundlegender Bedeutung für die gesundheitliche Versorgung im Rahmen der GKV aufgreifen und bearbeiten. Die Ergebnisse dieser Projekte werden veröffentlicht.
Das IQWiG trifft selbst keine Entscheidungen darüber, ob die Kosten einer Leistung von den Krankenkassen übernommen werden. Es kann jedoch den Auftrag erhalten, zu prüfen, ob ein Zusatznutzen die Kosten der Übernahme rechtfertigt. In diesem Fall wird nach der Prüfung eine Empfehlung des IQWiG an den GB-A ausgesprochen.
Für die vertragszahnärztliche Versorgung besteht die Besonderheit, dass sich Behandlungsergebnisse in einer Vielzahl von Fällen – insbesondere in den Bereichen der Zahnerhaltung und der Prothetik – erst nach Jahren, wenn nicht Jahrzehnten angemessen beurteilen lassen. Eine kurzfristige Erstellung und Auswertung vieler Studien, wie diese vom IQWiG häufig angestrebt wird, scheidet daher in der Regel im Bereich der vertragszahnärztlichen Versorgung von vorne herein aus. Zudem gilt in der Zahnmedizin nicht die isolierte Anwendung des Prinzips der „besten verfügbaren Evidenz“ sondern individuelle klinische Expertise und externe Evidenz aus systematischer Forschung.
Die wissenschaftliche Evaluierung diagnostischer Methoden in der Zahnmedizin unterscheidet sich aus methodisch-ethischen Gründen im Studiendesign ganz erheblich von der Humanmedizin. Die zahnärztliche Selbstverwaltung und insbesondere die KZBV als stimmberechtigte Trägerorganisation im G-BA und Mitglied im Stiftungsrat des Instituts beobachtet deshalb sehr aufmerksam, dass die auf die evidenzbasierte Humanmedizin ausgerichtete Arbeitsphilosophie des IQWiG nicht 1:1 auf den zahnärztlichen Bereich übertragen wird.
Bild: © IQWIG
Flyer Qualitätsförderung
Qualitätsförderung im Überblick
Für den zahnärztlichen Bereich gibt es eine Vielzahl von Regelungen, die der Förderung der Qualität in den Praxen dienen. Die KZBV versteht eine umfassende Qualitätsförderung als eine zentrale kontinuierliche Aufgabe. Das Ziel ist die fortlaufende Verbesserung der Versorgung und damit der Mundgesundheit der Bevölkerung durch wirksame präventive und therapeutische Maßnahmen. Die wichtigsten Punkte haben wir für Sie zusammengefasst.