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Das fachlich unabhängige Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTiG) wurde im Jahr 2015 durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) als private Stiftung gegründet. Der Gesetzgeber hatte den G-BA beauftragt, ein unabhängiges wissenschaftliches Institut zu errichten, das Maßnahmen zur Qualitätssicherung und zur Messung und Darstellung der Versorgungsqualität im Gesundheitswesen erarbeiten und an deren Umsetzung mitwirken soll. Die Krankenkassen sind verpflichtet, dem Institut dafür pseudonymisierte Routinedaten zu liefern. Damit sollen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass das Institut seinem gesetzlichen Auftrag gerecht werden kann, medizinische Versorgungsqualität wissenschaftlich zu ermitteln und dem G-BA evidenzbasierte Entscheidungshilfen zu liefern.
Nach den Vorgaben des Gesetzgebers im § 137a SGB V soll das IQTiG im Einzelnen damit beauftragt werden,
- für die Messung und Darstellung der Versorgungsqualität möglichst sektorenübergreifend abgestimmte risikoadjustierte Indikatoren und Instrumente einschließlich Modulen für ergänzende Patientenbefragungen zu entwickeln,
- die notwendige Dokumentation für die einrichtungsübergreifende Qualitätssicherung unter Berücksichtigung des Gebotes der Datensparsamkeit zu entwickeln,
- sich an der Durchführung der einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung zu beteiligen und dabei, soweit erforderlich, die weiteren Einrichtungen nach § 137a Abs. 1 Satz 3 einzubeziehen,
- die Ergebnisse der Qualitätssicherungsmaßnahmen in geeigneter Weise und in einer für die Allgemeinheit verständlichen Form zu veröffentlichen,
- auf der Grundlage geeigneter Daten, die in den Qualitätsberichten der Krankenhäuser veröffentlicht werden, einrichtungsbezogen vergleichende risikoadjustierte Übersichten über die Qualität in maßgeblichen Bereichen der stationären Versorgung zu erstellen und in einer für die Allgemeinheit verständlichen Form im Internet zu veröffentlichen,
- für die Weiterentwicklung der Qualitätssicherung zu ausgewählten Leistungen die Qualität der ambulanten und stationären Versorgung zusätzlich auf der Grundlage geeigneter Sozialdaten darzustellen, die dem Institut von den Krankenkassen nach § 299 Absatz 1a SGB V auf der Grundlage von Richtlinien und Beschlüssen des Gemeinsamen Bundesausschusses übermittelt werden, sowie
- Kriterien zur Bewertung von Zertifikaten und Qualitätssiegeln, die in der ambulanten und stationären Versorgung verbreitet sind, zu entwickeln und anhand dieser Kriterien über die Aussagekraft dieser Zertifikate und Qualitätssiegel in einer für die Allgemeinheit verständlichen Form zu informieren.
Im Auftrag des G-BA entwickelt das IQTIG hauptsächlich Qualitätsindikatoren, mit denen die Qualität der Gesundheitsversorgung gemessen wird. Der G-BA entscheidet dann, ob er diese Indikatoren zur Qualitätsmessung einsetzen möchte. Auftraggeber des IQTIG sind der G-BA oder das Bundesministerium für Gesundheit (BMG).
Bild: © Fotolia.com/S-Gnatiuk
Flyer Qualitätsförderung
Qualitätsförderung im Überblick
Für den zahnärztlichen Bereich gibt es eine Vielzahl von Regelungen, die der Förderung der Qualität in den Praxen dienen. Die KZBV versteht eine umfassende Qualitätsförderung als eine zentrale kontinuierliche Aufgabe. Das Ziel ist die fortlaufende Verbesserung der Versorgung und damit der Mundgesundheit der Bevölkerung durch wirksame präventive und therapeutische Maßnahmen. Die wichtigsten Punkte haben wir für Sie zusammengefasst.