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Die Komfortsignatur ermöglicht es, bis zu 250 elektronische Dokumente (z. B. E-Rezepte, HKP‘s, eAUs) ohne wiederholte Eingabe der Signatur-PIN am Kartenterminal zu signieren. Die Nutzung dieser Signaturvariante spart Zeit, erleichtert den Arbeitsablauf und entlastet damit das gesamte Praxisteam.
So funktioniert die Komfortsignatur |
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FAQ – Häufige Fragen und Antworten
Ist die Verwendung der Komfortsignatur verpflichtend?
Nein, die Nutzung sollte aber geprüft werden, weil sie den Signaturprozess vereinfacht und deutlich beschleunigt.
Welche Dokumente können mit der Komfortsignatur unterzeichnet werden?
Die Komfortsignatur kann für das Signieren aller TI-Anwendungen, die eine digitale Unterschrift mittels HBA benötigen, genutzt werden, z. B. E-Rezept, EBZ oder eAU.
Wie wird die Komfortsignatur eingerichtet?
Die Komfortsignatur muss einmalig im Konnektor konfiguriert und in der Praxissoftware jeweils vor der Nutzung aktiviert werden.
Welche Technik wird in der Zahnarztpraxis benötigt?
Jeder Zahnarzt, der signieren möchte, benötigt einen persönlichen elektronischen Zahnarztausweis. Zudem werden ein Konnektor mit der PTV4+ oder höher und mindestens zwei Kartenterminals benötigt.
Werden die Kosten finanziert?
Seit Juli 2023 erhalten Zahnarztpraxen eine monatliche TI-Pauschale, in der auch die Technik für die Komfortsignatur berücksichtigt ist.
Kann die Komfortsignatur an mehreren Arbeitsplätzen genutzt werden?
Ja, die Komfortsignatur kann an allen dafür eingerichteten PVS-Arbeitsplätzen in der Praxis genutzt werden, solange der elektronische Zahnarztausweis im Kartenterminal verbleibt. Die Praxissoftware greift vom Arbeitsplatz auf das Kartenterminal zu.
Wie viele Kartenterminals werden für Nutzung der Komfortsignatur benötigt?
Das hängt von der Praxisgröße ab. Es sollten mindestens zwei Kartenterminals verwendet werden, um sicherstellen zu können, dass der HBA in einem Kartenterminal steckt, das verschieden ist, von dem, mit dem die elektronischen Gesundheitskarten der Patientinnen und Patienten eingelesen werden. Das Kartenterminal für den HBA sollte an einem sicheren, nicht für jedermann zugänglichen Ort stehen. Pro Kartenterminal können zwei HBAs gesteckt werden.
Wie wird in einer Praxis mit mehreren Zahnärzten sichergestellt, dass die immer die richtige Person signiert?
Die Praxissoftware muss vor dem Erstellen der Signatur den Zahnarzt bzw. die Zahnärztin identifizieren. Hierfür kommen unterschiedliche technische Lösungen zum Einsatz, z. B. durch eine einfache PIN-Eingabe über die PC-Tastatur oder die Verwendung von Security-Token.
Benötigt jeder Zahnarzt einen eigenen HBA, etwa in einer BAG oder einem MVZ?
Ja, jeder Behandler, der ein elektronisches Dokument unterschreiben möchte, benötigt einen persönlichen HBA. Für die Aktivierung mehrerer Komfortsignatursitzungen für verschiedene Zahnärztinnen und Zahnärzte werden ggf. zusätzliche Kartenterminals in der Praxis benötigt. Die Zuordnung zum richtigen Behandler erfolgt über eine Identifizierung in der Praxissoftware.
Praxisinformation: Die Komfortsignatur in der vertragszahnärztlichen VersorgungDie Komfortsignatur steht als neue Signaturvariante im Mittelpunkt dieser Praxisinformation, die sich gleichsam aber auch als allgemeine Einführung in die qualifizierte elektronische Signatur (QES) und die weiteren Signaturvarianten versteht. Dementsprechend werden eingangs Grundlagen der QES und Unterschiede in den Signaturvarianten erklärt, bevor anschließend die Nutzung der Komfortsignatur in den Fokus rückt. Abschließend werden Szenarien für die Nutzung der Komfortsignatur in der Zahnarztpraxis vorgestellt. Praxisinformation zur Komfortsignatur (Stand: Dezember 2021) |
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