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Mit der Anwendung "Elektronischer Medikationsplan (eMP)" wurden die Inhalte des papiergebundenen Bundeseinheitlichen Medikationsplanes (BMP) auf die elektronische Gesundheitskarte (eGK) überführt. Auf Wunsch der Patientin oder des Patienten kann ein elektronischer Medikationsplan auf der eGK gespeichert werden. In der Regel übernimmt die hausärztliche Praxis die persönliche Beratung und Erstanlage des elektronischen Medikationsplans auf der eGK. Dieser stellt Ihnen anschließend in der Zahnarztpraxis, aber auch allen anderen an der Behandlung beteiligten Praxen, Krankenhäusern oder Apotheken beispielsweise Medikationsdaten und weitere medikationsrelevante Informationen der Patientin oder des Patienten zur Verfügung. Eine Verordnung eines zusätzlichen Medikamentes kann dann, mittels der sogenannten Arzneimitteltherapie-Sicherheitsprüfung (AMTS), vom verordnenden Zahnarzt oder Arzt auf Verträglichkeit mit der bestehenden Medikation geprüft werden.
Wichtige Änderung Ab dem 15. Juli 2025 wird der eMP nicht mehr auf der eGK gespeichert, sondern in eine Anwendung der elektronischen Patientenakte (ePA) überführt. |
Falls Sie sich ausführlicher mit der Anwendung eMP befassen und die Vorteile, die sich für Sie mithilfe des eMP in Ihrem Praxisablauf ergeben, erfahren möchten, verweisen wir Sie auf den Leitfaden zum eMP für die Zahnarztpraxis. Hier erfahren Sie auch, was Sie tun müssen, um den eMP in Ihrer Praxis nutzen zu können.
Leitfaden eMP/AMTS in der Zahnarztpraxis (Stand: Januar 2023)
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