Artikel
Die Patientin oder der Patient hat die Möglichkeit, sich für die Speicherung eines sogenannten Notfalldatensatzes auf der eGK zu entscheiden. Vorzugsweise erfolgt die persönliche Beratung und Erstanlage des Notfalldatensatzes auf der eGK durch die hausärztliche Praxis der Patientin oder des Patienten. Der Notfalldatensatz kann Ihnen in der Zahnarztpraxis in Notfallsituationen schnell und sicher Informationen geben, um einen ungünstigen Krankheits- oder Behandlungsverlauf abzuwenden. Gerade für Ihren Praxisalltag kann der Zugriff auf eben diesen Datensatz ein zusätzliches Mittel sein, da er wichtige Informationen zu Medikationen, Allergien und Unverträglichkeiten, aber auch medizinischen Diagnosen, sowie wichtige Kontaktdaten (wie z. B. hausärztliche Versorgung) enthält. Dieser Datenfundus kann Ihnen für die Patientenanamnese sowie für die Diagnose- und Therapiefindung wertvolle Informationen liefern.
Informationen zum Notfalldatenmanagement bei der gematik
Falls Sie sich ausführlicher mit der Anwendung Notfalldatenmanagement befassen und die Vorteile, die sich für Sie mithilfe des NFDM in Ihrem Praxisablauf ergeben, erfahren möchten, verweisen wir Sie auf den Leitfaden zum NFDM für die Zahnarztpraxis. Hier erfahren Sie auch, was Sie tun müssen, um NFDM in Ihrer Praxis nutzen zu können.
Leitfaden NFDM in der Zahnarztpraxis (Stand: Januar 2023)
Bild: © Claudio Ventrella - istockphoto.com