Die KZBV zum Kabinettsbeschluss des PpSG
Berlin, 1. August 2018 – Das Bundeskabinett beschließt heute das Gesetz zur Stärkung des Pflegepersonals (PpSG). Insbesondere mit der Freistellung von Krankenfahrten von einer expliziten Genehmigung durch die Krankenkasse und mit der vorgesehenen Regelung zu Videosprechstunden wurden dabei zwei zentrale Forderungen der Vertragszahnärzteschaft aufgegriffen. Dazu sagte der Vorsitzende des Vorstandes der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), Dr. Wolfgang Eßer:
„Um in Heimen und im häuslichen Umfeld die zahnärztliche Versorgung von älteren und pflegebedürftigen Menschen sowie von Patienten mit einer Behinderung schneller zu ermöglichen, sind die vorgesehenen Maßnahmen ein weiterer wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Längst nicht alle notwendigen Behandlungen können in stationären Einrichtungen oder in der ambulanten Pflegesituation erbracht werden. Weil es in der Regel aber an den technischen und hygienischen Voraussetzungen vor Ort fehlt, müssen die Patienten in vielen Fällen zur Behandlung in die Zahnarztpraxis gebracht werden. Hierzu ist bislang neben der ärztlichen Verordnung einer Krankenfahrt auch die vorherige Genehmigung der Krankenkasse erforderlich. Ein erheblicher und völlig unnötiger bürokratischer Aufwand für Zahnärztinnen und Zahnärzte, Pflegepersonal und Kassen, werden diese Fahrten bislang doch immer anstandslos genehmigt. Der Wegfall dieser Regelung verringert also künftig nicht nur Bürokratismus, sondern wird auch wesentlich dazu beitragen, die Patienten schneller zu versorgen.“
Auch die aufgenommenen Vorgaben für Videosprechstunden im zahnärztlichen Bereich begrüßte Eßer: „Die aufsuchende Betreuung im stationären und häuslichen Umfeld ist eine immense Herausforderung für den Berufsstand. Deshalb müssen gerade dort alle technischen Innovationen, so auch telemedizinische Leistungen und Videosprechstunden immer dann eingesetzt werden können, wenn mit ihrer Hilfe eine effizientere und effektivere Versorgung organisiert werden kann. Sinnvolle Einsatzmöglichkeiten für entsprechende Technik gibt es auch im zahnärztlichen Bereich viele.“
Kritik übte Eßer dagegen weiterhin an der geplanten Frist von drei Monaten für die Vermittlung von Kooperationsverträgen zwischen Heimen und Zahnärzten durch die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen: „Fristen und Zwangsmaßnahmen sind auch hier kein guter Lösungsansatz. Statt zu drohen, sollte die Politik vielmehr motivierende Maßnahmen beschließen. Das wird auf Dauer eher helfen, die Herausforderungen der Zukunft gemeinsam zu lösen.“
Die Stellungnahme der KZBV zum PpSG sowie das zahnärztliche Konzept „Mundgesund trotz Handicap und hohem Alter“ können auf der Website der KZBV unter www.kzbv.de abgerufen werden.