Die KZBV zur Anhörung zum TSVG
Berlin, 22. August 2018 – Anlässlich der heutigen Anhörung zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) hat die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) erneut auf die dringende Notwendigkeit hingewiesen, die rasant fortschreitende Übernahme zahnärztlicher Versorgung durch Großinvestoren und Private Equity-Fonds zu stoppen. Zugleich wurden versorgungsverbessernde Elemente des TSVG ausdrücklich anerkannt und begrüßt.
Die mit dem Gesetz erfolgende Bestätigung des zwischen Krankenkassen und KZBV einvernehmlich geregelten Gutachterwesens und die Anhebung der Festzuschüsse bei Zahnersatz verbessern aus Sicht der KZBV die Position der Patienten in der vertragszahnärztlichen Versorgung deutlich. Die Regelungen zur kieferorthopädischen Behandlung sorgen für mehr Transparenz und durch die Abschaffung der Degression werden sinnvolle Impulse zur Verbesserung der Versorgung in ländlichen und strukturschwachen Gebieten gesetzt.
„Wer jedoch den Ausverkauf zahnmedizinischer Versorgung an renditeorientierte Finanzjongleure und Spekulanten nicht stoppt, ist dafür verantwortlich, dass die mehr als 60 Jahre durch KZBV und Kassenzahnärztliche Vereinigungen sichergestellte flächendeckende, wohnortnahe und qualitätsgesicherte Versorgung unwiderruflich ruiniert wird. Es kann nicht sein, dass Großinvestoren und Private Equity-Fonds über den Erwerb von zumeist maroden Krankenhäusern, die keinerlei fachlichen oder räumlichen Bezug zur zahnmedizinischen Versorgung aufweisen, in großem Stil und ungehindert Zahnarzt-MVZ aufkaufen oder gründen können. Die ausgezeichnete Versorgung in Deutschland darf nicht einfach irgendwelchen Renditegelüsten geopfert werden“, sagte der Vorsitzende des Vorstands der KZBV, Dr. Wolfgang Eßer.
Lösungsansatz für Investorenproblematik
Um der anhaltenden Kommerzialisierung und Vergewerblichung der Versorgung wirkungsvoll Einhalt zu gebieten, forderte Eßer für die gesamte Vertragszahnärzteschaft, Finanzinvestoren den Erwerb oder die Gründung reiner Zahnarzt-MVZ über den Erwerb von Kliniken nur dann zu ermöglichen, wenn diese auch eine direkte räumliche Beziehung zum Zahnarzt-MVZ aufweisen und schon vor dem Erwerb an der vertragszahnärztlichen Versorgung beteiligt waren. Zudem sollten in der vertragszahnärztlichen Versorgung in Zukunft wieder ausschließlich arztgruppenübergreifende MVZ zugelassen werden.
Hintergrund: Bedrohung der Versorgung durch arztgruppengleiche MVZ
Bis dato haben sich bundesweit mehr als 600 arztgruppengleiche MVZ – auch reine Zahnarzt-MVZ genannt – etabliert. Häufig finden sich solche Einrichtungen in Großstädten, Ballungsräumen und in einkommensstarken ländlichen Gebieten. Die Dynamik dieser, besonders für die Versorgung im ländlichen, strukturschwachen Raum schädlichen Entwicklung ist ungebrochen. Zahnarzt-MVZ haben sich zu einem regelrechten Katalysator für Versorgungsengpässe entwickelt.
Die gemeinsame Stellungnahme von KZBV und Bundeszahnärztekammer zum TSVG kann unter www.kzbv.de/tsvg abgerufen werden.