Die KZBV zum Entwurf des TSVG
Berlin, 27. Juli 2018 – Zu dem jetzt vorgelegten Entwurf eines Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) sagte der Vorsitzende des Vorstands der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), Dr. Wolfgang Eßer:
„Die vielfältigen Versorgungsverbesserungen, die der Gesetzgeber damit realisieren will, begrüßen wir ausdrücklich. Dazu zählen insbesondere Regelungen zu kieferorthopädischen Behandlungen, die gesetzliche Verankerung des bewährten vertragszahnärztlichen Gutachterwesens sowie die geplante Erhöhung des Festzuschusses beim Zahnersatz von 50 auf dann 60 Prozent. Rechte von Patientinnen und Patienten werden mit dem TSVG nachhaltig gestärkt, Leistungsansprüche der Versicherten ausgeweitet und die Transparenz in der Versorgung erhöht. Die Abschaffung der Degression beseitigt zudem Leistungsungerechtigkeit und hilft dabei, eine gute Versorgung auch in ländlichen und strukturschwachen Regionen zu gewährleisten. Mit der Beseitigung dieser demotivierenden Regelung hat die Regierung ein seit Jahren artikuliertes, zentrales Anliegen der Vertragszahnärzteschaft endlich aufgegriffen.“
Eine unmittelbare Bedrohung für die Sicherstellung einer flächendeckenden zahnärztlichen Betreuung werde mit dem Gesetzentwurf jedoch bislang nicht beseitigt: „Der Ausverkauf medizinischer und zahnmedizinischer Versorgung an Geschäftemacher und Spekulanten schreitet ungebremst voran. Großinvestoren und Private Equity-Fonds haben sich bereits großer Leistungssegmente in Kliniken und in der humanmedizinischen Versorgung bemächtigt, etwa bei Laboren, der Dialyse und der Radiologie. Mittlerweile kaufen sich solche finanzstarken Gesellschaften auch in der Pflege, zunehmend aber auch in der zahnmedizinischen Versorgung ein, zum Beispiel über arztgruppengleiche Zahnarzt-MVZ mit entsprechender Kettenbildung. Diese Anlagemodelle verfolgen nur ein einziges Ziel: Das Kapital ihrer Geldgeber zu vermehren und maximale Rendite aus den Investitionen zu erzielen“, betonte Eßer.
Eine qualitativ hochwertige, flächendeckende und wohnortnahe Versorgung, für die sich die Vertragszahnärzteschaft seit Jahrzehnten einsetze, spiele dabei keine Rolle. „Leidtragende sind letztlich die Patienten, deren Versorgung einem ungezügelten Gewinnstreben untergeordnet wird. Wir beobachten diese fatale Entwicklung mit wachsender Sorge und fordern den Gesetzgeber deshalb erneut auf, entschlossen zu handeln und die Zerstörung tradierter Praxisstrukturen wirkungsvoll zu unterbinden!“