Vertragszahnärztliche Versorgung
Der Gemeinsame Bundesausschuss beschließt unter anderem Richtlinien für die zahnärztliche Behandlung, die Versorgung mit Zahnersatz sowie für kieferorthopädische Behandlungen. Die Richtlinien sind für alle Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte verbindlich.
Zurzeit gelten folgende Richtlinien
Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie
Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte
Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie vertragszahnärztliche Versorgung Überkappung
Qualitätsprüfungs-Richtlinie vertragszahnärztliche Versorgung
Qualitätsmanagement-Richtlinie vertragszahnärztliche Versorgung
Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung
Zahnärztliche Individualprophylaxe
Bild: © Svea Pietschmann/G-BA