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Bei der Wurzelkanalbehandlung wird das lebende, schmerzhaft entzündete oder auch abgestorbene Gewebe unter Betäubung in dem betroffenen Zahnkanal entfernt, der Bereich gereinigt und zum Abschluss wieder aufgefüllt. Was so einfach klingt, ist allerdings kompliziert...
Einsatz kleinster Instrumente
Um den Wurzelkanal von allen Geweberesten zu befreien, werden winzige Instrumente eingesetzt. Im Laufe des zeitraubenden Prozesses werden immer einen Hauch stärkere Instrumente genommen, bis der Wurzelkanal so erweitert ist, dass er überhaupt in der Lage ist, eine Füllung aufzunehmen.
Wenn die Wurzeln gerade stehen, ist die Aufbereitung des Wurzelkanals zwar aufwendig, aber leichter zu bewerkstelligen. Das ist aber nicht immer der Fall. Die Natur hat auch bei den Zahnwurzeln eine große Vielfalt an Formen hervorgebracht. Die Behandlung von gebogenen Wurzelkanälen ist immer schwierig und aufwendig.
Röntgenbild schafft Klarheit
In der Regel wird vor der Füllung ein dünnes Instrument in den hohlen Wurzelkanal gesteckt und dieser Bereich geröntgt. Auf dem Bild ist erkennbar, wie lange der Kanal ist und wie tief er gefüllt werden muss. Mit einem speziellen Material nimmt der Zahnarzt dann die Füllung des Wurzelkanals vor.
Stand: November 2023
Was übernimmt die Kasse?
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten für eine Wurzelkanalbehandlung nur, wenn der Zahn als erhaltungswürdig eingestuft wird. Besonders bei den hinteren Backenzähnen (Molaren) ist das nicht ohne weiteres der Fall. Bei ihnen ist eine Wurzelkanalbehandlung in der Regel nur angezeigt, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
- Der Backenzahn steht in einer vollständigen Zahnreihe ohne Lücke.
- Die Behandlung verhindert, dass die Zahnreihe einseitig nach hinten verkürzt wird.
- Durch die Behandlung kann vorhandener Zahnersatz erhalten werden.
Im Einzelfall können auch andere Gründe für eine Erhaltungswürdigkeit sprechen. Darüber hinaus gilt für jede Wurzelkanalbehandlung, dass die Krankenkassen Therapieversuche mit unklaren Erfolgsaussichten nicht bezahlen. Auch für die Anwendung spezieller Behandlungstechniken kommen sie in der Regel nicht auf. Manchmal kann daher eine Wurzelkanalbehandlung nicht zu Lasten der Krankenkasse durchgeführt werden, auch wenn die Erhaltung des Zahnes gewünscht wird. Es besteht dann die Möglichkeit, die Behandlung als private Leistung durchführen zu lassen.
Bei einer Wurzelspitzenresektion, also dem Abtragen der Wurzelspitze und der Entfernung des entzündlich veränderten Gewebes, können zusätzlich, soweit noch nicht vorhanden, eine Wurzelkanalfüllung (vor oder während der Operation) und ein bakteriendichter Verschluss des Zahnes durch eine endgültige Füllung notwendig werden. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten für die Wurzelspitzenresektion im Front- und Seitenzahnbereich insbesondere dann, wenn das Wurzelkanalsystem durch andere Verfahren nicht ausreichend behandelt werden kann. Für die hinteren Backenzähne (Molaren) ist eine Wurzelspitzenresektion dabei in der Regel nur angezeigt, wenn eine der bereits für die Wurzelkanalbehandlung oben genannten Bedingungen erfüllt ist.
Stand: Juli 2023