Artikel
Macht ein Zahn mit einer vorhandenen Wurzelkanalfüllung Beschwerden oder kann eine Wurzelkanalbehandlung nicht abgeschlossen werden (z. B. wenn eine Trocknung des Kanals für die Wurzelkanalfüllung nicht möglich ist oder der Zugang zum Kanal von der Zahnkrone her nicht möglich ist), kann eine Wurzelspitzenresektion des betroffenen Zahnes erforderlich werden, um den Zahn definitiv zu versorgen und beschwerdefrei in seiner Funktion erhalten zu können.
Die Operation erfolgt unter örtlicher Betäubung. Zunächst durchtrennt der Zahnarzt das Zahnfleisch und die Knochenhaut. Dann klappt er das bedeckende Weichgewebe soweit ab, bis der Knochen frei zugänglich ist. Mit speziellen Knochenfräsen und unter sorgfältiger Kühlung erfolgt nun die Abtragung des Knochens im Bereich der Wurzelspitze, bis diese und das entzündlich veränderte Gewebe gut zu sehen sind. Der Zahnarzt kürzt die Wurzelspitze um zwei bis drei Millimeter (Resektion), um die feinen, verästelten Ausläufer des Wurzelkanales (siehe Abbildung) im Bereich der Wurzelspitze möglichst vollständig zu entfernen. Unter bestimmten Bedingungen ist eine stärkere Kürzung notwendig; wenn zum Beispiel die Wurzeln sehr gekrümmt sind oder ein Instrument im Wurzelkanal abgebrochen ist.
Oft weist der Zahn bereits vor der Operation eine Wurzelkanalfüllung auf. Sollte der Zahn noch keine Wurzelkanalfüllung haben, so erweitert der Zahnarzt während der Operation von der Zahnkrone her den Wurzelkanal, desinfiziert, trocknet und füllt ihn. In seltenen Fällen ist der Zugang zum Wurzelkanal von der Zahnkrone aus nicht möglich; dann kann es nötig sein, den Wurzelkanal während der Operation an der Resektionsstelle zu verschließen.
Nach Entfernung des Entzündungsgewebes und sorgfältiger Säuberung der entstandenen Knochenhöhle klappt der Operateur das Weichgewebe wieder zurück und vernäht es. Eine Röntgenaufnahme beendet den Eingriff und ermöglicht eine nochmalige Kontrolle der Wurzelkanalfüllung und der erfolgten Resektion.
Gegen Ende der Operation erhält die Zahnkrone einen provisorischen Verschluss, der nach der Wundheilung durch eine endgültige Versorgung ersetzt wird.
In der Regel führt der Zahnarzt den operativen Eingriff vom Mundvorhof (von der Außenseite des Kiefers) durch. Bei den Oberkieferseitenzähnen kann es jedoch notwendig werden, zusätzlich vom Gaumen her zu operieren, wenn die Wurzeln dieser mehrwurzeligen Zähne sehr weit voneinander abgespreizt sind.
Nach der Operation
Nach der Operation dürfen Sie während der Dauer der örtlichen Betäubung keine Nahrung zu sich nehmen und während der ersten 24 Stunden weder rauchen noch Kaffee oder schwarzen Tee trinken. Große körperliche Anstrengungen sind am ersten Tag zu vermeiden. Kühlung lindert die Beschwerden direkt nach der Behandlung und ist eine gute Vorbeugung gegen Schwellungen und Blutergüsse. Eine gute Mundhygiene ist ebenfalls Voraussetzung für einen positiven Heilungsverlauf.
Nach sieben bis zehn Tagen können die Nähte entfernt werden, da die Weichgewebswunde bis dahin in der Regel verheilt ist. Um die Heilung im Bereich des Knochens zu überprüfen, sollte nach drei bis sechs Monaten eine nochmalige Röntgenkontrolle erfolgen.
Stand: November 2023
Was übernimmt die Kasse?
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten für eine Wurzelkanalbehandlung nur, wenn der Zahn als erhaltungswürdig eingestuft wird. Besonders bei den hinteren Backenzähnen (Molaren) ist das nicht ohne weiteres der Fall. Bei ihnen ist eine Wurzelkanalbehandlung in der Regel nur angezeigt, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
- Der Backenzahn steht in einer vollständigen Zahnreihe ohne Lücke.
- Die Behandlung verhindert, dass die Zahnreihe einseitig nach hinten verkürzt wird.
- Durch die Behandlung kann vorhandener Zahnersatz erhalten werden.
Im Einzelfall können auch andere Gründe für eine Erhaltungswürdigkeit sprechen. Darüber hinaus gilt für jede Wurzelkanalbehandlung, dass die Krankenkassen Therapieversuche mit unklaren Erfolgsaussichten nicht bezahlen. Auch für die Anwendung spezieller Behandlungstechniken kommen sie in der Regel nicht auf. Manchmal kann daher eine Wurzelkanalbehandlung nicht zu Lasten der Krankenkasse durchgeführt werden, auch wenn die Erhaltung des Zahnes gewünscht wird. Es besteht dann die Möglichkeit, die Behandlung als private Leistung durchführen zu lassen.
Bei einer Wurzelspitzenresektion, also dem Abtragen der Wurzelspitze und der Entfernung des entzündlich veränderten Gewebes, können zusätzlich, soweit noch nicht vorhanden, eine Wurzelkanalfüllung (vor oder während der Operation) und ein bakteriendichter Verschluss des Zahnes durch eine endgültige Füllung notwendig werden. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten für die Wurzelspitzenresektion im Front- und Seitenzahnbereich insbesondere dann, wenn das Wurzelkanalsystem durch andere Verfahren nicht ausreichend behandelt werden kann. Für die hinteren Backenzähne (Molaren) ist eine Wurzelspitzenresektion dabei in der Regel nur angezeigt, wenn eine der bereits für die Wurzelkanalbehandlung oben genannten Bedingungen erfüllt ist.
Stand: Juli 2023