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Die Brücke zum Ersatz eines fehlenden Zahnes ist die verbreitetste Lösung für festsitzenden Zahnersatz. Sie bietet sich vor allem dann an, wenn die benachbarten Zähne bereits Füllungen haben oder schon überkront sind. Denn um Brückenglieder einzusetzen, müssen die beiden Nachbarzähne präpariert und mit einer Krone versehen werden. An diesen Pfeilerkronen werden dann die Brückenglieder befestigt, die die fehlenden Zähne ersetzen. Auch Brücken können bei guter Pflege lange halten.
Überblick über verschiedene Formen von Brücken
Vollguss-Brücken bestehen aus einer Metalllegierung. Sie besitzen eine hohe Funktionalität und sind so besonders für den Seitenzahnbereich geeignet. Je nach gewählter Legierung weist das Material die gleiche Härte wie der natürliche Zahnschmelz auf.
Vorteile | Nachteile |
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Verblend-Brücken gibt es in den unterschiedlichsten Ausführungen. Das Gerüst einer Verblend-Brücke besteht in der Regel aus einer Metalllegierung (Gold- oder Nichtedelmetall), es können aber auch Kunststoffe, Zirkon oder Titan als Gerüstmaterial genutzt werden. Für die Verblendung kommt überwiegend Keramik zum Einsatz.
Metall-Keramische Verblendbrücken entsprechen hohen ästhetischen Ansprüchen und können der natürlichen Zahnfarbe gut angepasst werden. Ein weiterer Vorteil ist, dass sie sich nicht verfärben, was bei Kunststoffbrücken im Laufe der Zeit durchaus passieren kann. Sie haben eine lange Haltbarkeit und eignen sich auch zum Ersatz größerer Zahnlücken. Sie können sowohl im Front- als auch im Seitenzahnbereich eingesetzt werden.
Vorteile | Nachteile |
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Vollkeramische Brücken kommen optisch dem natürlichen Zahn am nächsten und sind durch das aufwändige Herstellungsverfahren auch teurer. Sie eignen sich verblendet (in der unter vollkeramische Kronen beschriebenen zweischichtigen Technik) besonders für die Frontzähne, in der einschichtigen (monolithischen Technik) werden vollkeramische Brücken aus den modernen Zirkonoxiden auch sehr erfolgreich im Seitenzahngebiet eingesetzt.
Vorteile | Nachteile |
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Adhäsivbrücken sind festsitzender Zahnersatz, bei dem ein Brückenglied mit einem Klebeflügel an der Schmelzoberfläche der benachbarten Pfeilerzähne adhäsiv – also haftend, ohne mit der Klebefläche zu verschmelzen – verankert wird. Diese Brücken dienen in der Regel nur dem Ersatz fehlender Schneidezähne. Benachbarte Zähne müssen dafür ausreichend intakten Zahnschmelz aufweisen und dürfen nur kleine Defekte haben. Idealerweise sind sie kariesfrei. Der besondere Vorteil einer solchen Versorgung ist die Schonung der Zahnhartsubstanz, da die Zähne nur geringfügig beschliffen werden müssen.
Vorteile | Nachteile |
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Stand: April 2022
Was übernimmt die Krankenkasse?
Der Gesetzgeber macht klare Vorgaben, welche Leistungen die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen – und welche nicht. An den Kosten für eine Zahnersatzbehandlung beteiligt sich die gesetzliche Krankenkasse mit Zuschüssen. Um feststellen zu können, welcher Zuschuss oder gegebenenfalls welche Zuschüsse Ihnen als Patient zustehen, erhebt der Zahnarzt zunächst Ihren individuellen zahnmedizinischen Befund, der den Zustand des gesamten Gebisses abbildet. Jedem Befund sind dabei, getrennt für Ober- und Unterkiefer, jeweils ein oder mehrere Festzuschüsse zugeordnet, die von ihrer Höhe her (ohne Bonus) 60 Prozent der Durchschnittskosten für die sogenannte Regelversorgung abdecken. Unter der Regelversorgung versteht man die Behandlung, die für jeden Befund als Standardtherapie für gesetzlich Versicherte festgelegt ist. Als Patient können Sie frei entscheiden, ob Sie die Behandlung mit der Standardtherapie wählen oder sich für eine davon abweichende wissenschaftlich anerkannte Therapieform entscheiden.
Wichtig zu wissen ist: Der Zuschuss der Krankenkasse bleibt gleich, denn er wird anhand des festgestellten Befundes festgesetzt und nicht nach der gewählten Therapie.
Die Höhe des Eigenanteils, den Sie als Patientin oder Patient tragen müssen, hängt stark von Ihren persönlichen Ansprüchen an Ästhetik und Komfort des Zahnersatzes ab. Grundsätzlich gilt: Je höherwertiger die Materialien und die Art der Verarbeitung des Zahnersatzes sind, desto mehr Kosten entstehen.
Informationen zu den Festzuschüssen
Informationen zum Bonusheft
Für gesetzlich Versicherte mit geringem Einkommen gilt bei Zahnersatz die sogenannte Härtefallregelung. Sie kann von Patienten, die Bürgergeld, staatliche Unterstützung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Kriegsopferfürsorge beziehen, bei ihrer Krankenkasse beantragt werden. Die Krankenkasse übernimmt in einem sogenannten Härtefall 100 Prozent der Regelversorgung. Entscheiden Sie sich als Patient für eine höherwertige Versorgung, zahlen Sie die darüber hinaus gehenden Kosten als Eigenanteil selbst. Ob tatsächlich ein Härtefall vorliegt, prüft Ihre Krankenkasse vor Beginn der Behandlung. Auch wenn Sie knapp über einer bestimmten Einkommensgrenze liegen, können Sie unter Umständen einen höheren Zuschuss bekommen. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei Bedarf direkt bei Ihrer Krankenkasse.