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Implantate sind künstliche Zahnwurzeln und ersetzen neben der Zahnkrone auch die Wurzel. Sie haben sich inzwischen bei zahlreichen Formen von Zahnverlust bewährt. Implantate ermöglichen vor allem dann eine optimale Wiederherstellung von Funktion und Ästhetik, wenn die Versorgung frühzeitig genug erfolgt. Fehlt zum Beispiel ein Einzelzahn, während die beiden Nachbarzähne noch gesund sind, wird die Zahnärztin oder der Zahnarzt vermutlich zu einem Implantat raten. In der Regel wird erst wenn das Implantat erfolgreich eingeheilt ist, die prothetische Versorgung verankert. Allerdings werden heute auch bei entsprechenden Voraussetzungen erfolgreich Behandlungsprotokolle eingesetzt, die Implantate sofort nach der Einsetzung mit Zahnersatz versorgen. Auf sogenannten Aufbauteilen können dann künstliche Zahnkronen oder Prothesen verankert werden. Das für Implantate heute etablierte und in mehr als 95 Prozent der Fälle verwendete Material ist Titan, das in der Regel sehr gut verträglich ist. Es sind auch Implantate aus Keramik erhältlich, die in manchen Situationen eine Alternative zu Titan darstellen können.
Implantat gegenüber Brücke | |
Vorteile | Nachteile |
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Auf der künstlichen Zahnwurzel wird eine Krone aus Metall-Keramik oder Keramik befestigt. Ein Implantat kommt einem natürlichen Zahn am nächsten. Wie eine Zahnwurzel übt es Zugkräfte auf den Kieferknochen aus, die dadurch den Knochen stimulieren und dem altersbedingten Abbau entgegenwirken. Auch die Nachbarzähne werden geschont. Gehen weitere Zähne verloren, kann das Implantat zum Pfeiler für eine Brücke oder zum Befestigen von herausnehmbaren Teil- oder Vollprothesen umfunktioniert werden.
Auch nach dem erfolgreichen Aufsetzen der Krone sollte die Zahnärztin oder der Zahnarzt das Implantat regelmäßig kontrollieren. Zwar können Implantate keine Karies entwickeln, jedoch ist das Zahnfleisch um Implantate noch empfindlicher als um die natürlichen Zähne. Damit wird hier die häusliche Pflege (Mundhygiene) und professionelle Betreuung durch Ihre Zahnärztin oder Ihren Zahnarzt noch wichtiger als bei allen anderen Arten von Zahnersatz.
Neben der Zahnbürste sollten hier verschiedene Hilfsmittle für die Pflege und Entfernung des Zahnbelags zwischen den Zähnen eingesetzt werden. Ihre Zahnärztin oder Ihr Zahnarzt wird hierfür ein individuelles Pflegekonzept erstellen.
Wenn die Krankenkasse bei bestimmten Ausnahmen für Implantate aufkommen muss...
Ein Implantat darf aufgrund gesetzlicher Vorschriften grundsätzlich nicht von der Kasse übernommen werden. Es wurden jedoch für seltene Fälle Ausnahmeindikationen bestimmt, in denen die Krankenkasse Implantate einschließlich der sogenannten Suprakonstruktion, also dem Zahnersatz auf dem Implantat, als Sachleistung im Rahmen einer medizinischen Gesamtbehandlung übernimmt. Voraussetzung ist, dass in diesen Fällen eine konventionelle prothetische Versorgung nicht möglich ist. Nach bestimmten Unfällen oder nach einigen Tumor-Operationen muss die gesetzliche Krankenkasse demnach auch für Implantate und den darauf befestigten Zahnersatz aufkommen. Solche Fälle müssen vor Beginn der Behandlung beantragt und dann von der Kasse zunächst geprüft werden.
Stand: April 2022
Was übernimmt die Krankenkasse?
Der Gesetzgeber macht klare Vorgaben, welche Leistungen die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen – und welche nicht. An den Kosten für eine Zahnersatzbehandlung beteiligt sich die gesetzliche Krankenkasse mit Zuschüssen. Um feststellen zu können, welcher Zuschuss oder gegebenenfalls welche Zuschüsse Ihnen als Patient zustehen, erhebt der Zahnarzt zunächst Ihren individuellen zahnmedizinischen Befund, der den Zustand des gesamten Gebisses abbildet. Jedem Befund sind dabei, getrennt für Ober- und Unterkiefer, jeweils ein oder mehrere Festzuschüsse zugeordnet, die von ihrer Höhe her (ohne Bonus) 60 Prozent der Durchschnittskosten für die sogenannte Regelversorgung abdecken. Unter der Regelversorgung versteht man die Behandlung, die für jeden Befund als Standardtherapie für gesetzlich Versicherte festgelegt ist. Als Patient können Sie frei entscheiden, ob Sie die Behandlung mit der Standardtherapie wählen oder sich für eine davon abweichende wissenschaftlich anerkannte Therapieform entscheiden.
Wichtig zu wissen ist: Der Zuschuss der Krankenkasse bleibt gleich, denn er wird anhand des festgestellten Befundes festgesetzt und nicht nach der gewählten Therapie.
Die Höhe des Eigenanteils, den Sie als Patientin oder Patient tragen müssen, hängt stark von Ihren persönlichen Ansprüchen an Ästhetik und Komfort des Zahnersatzes ab. Grundsätzlich gilt: Je höherwertiger die Materialien und die Art der Verarbeitung des Zahnersatzes sind, desto mehr Kosten entstehen.
Informationen zu den Festzuschüssen
Informationen zum Bonusheft
Für gesetzlich Versicherte mit geringem Einkommen gilt bei Zahnersatz die sogenannte Härtefallregelung. Sie kann von Patienten, die Bürgergeld, staatliche Unterstützung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Kriegsopferfürsorge beziehen, bei ihrer Krankenkasse beantragt werden. Die Krankenkasse übernimmt in einem sogenannten Härtefall 100 Prozent der Regelversorgung. Entscheiden Sie sich als Patient für eine höherwertige Versorgung, zahlen Sie die darüber hinaus gehenden Kosten als Eigenanteil selbst. Ob tatsächlich ein Härtefall vorliegt, prüft Ihre Krankenkasse vor Beginn der Behandlung. Auch wenn Sie knapp über einer bestimmten Einkommensgrenze liegen, können Sie unter Umständen einen höheren Zuschuss bekommen. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei Bedarf direkt bei Ihrer Krankenkasse.