Artikel
Der Bundesmantelvertrag - Zahnärzte (BMV-Z) ist der zwischen KZBV und Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) ausgehandelte Vertrag zur vertragszahnärztlichen Versorgung gesetzlich Krankenversicherter. Er legt die Rahmenbedingungen für die Versorgung fest, die kraft Gesetz zugleich automatisch Bestandteil der sogenannten Gesamtverträge werden, die zwischen Kassenzahnärztlichen Vereinigungen und Vertretern der Krankenkassen auf Länderebene ausgehandelt werden.
Die früher für Primär- und Ersatzkassen getrennt verhandelten Bundesmantelverträge BMV-Z und EKV-Z sind im Jahr 2018 zu einem einheitlichen Vertrag zusammengeführt worden, der für alle gesetzlichen Krankenkassen Geltung hat.
Bekanntmachung: Änderungsvereinbarungen zum BMV-Z 44. Änderungsvereinbarung vom 19.2.2024 45. Änderungsvereinbarung vom 19.2.2024 46. Änderungsvereinbarung vom 19.2.2024 47. Änderungsvereinbarung vom 27.6.2024 48. Änderungsvereinbarung vom 18.12.2024 |
Gesamtausgabe
Gesamtausgabe des BMV-Z, Stand 1.1.2025
Die Anlage A des BMV-Z zum BEMA ist hier nicht abgedruckt. Sie finden den BEMA auf der Seite Gebührenverzeichnisse.
Archiv
Bis einschließlich 30. Juni 2018 waren folgende Bundesmantelverträge wirksam:
Bundesmantelvertrag, Stand 1.4.2017
Ersatzkassenvertrag, Stand 1.4.2017
Bild: © Fotolia.com/Wolfilser