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Je nach bevorstehender Behandlungsart können verschiedene Anästhesietechniken eingesetzt werden:
Die Infiltrationsanästhesie
Bei der Infiltrationsanästhesie können einzelne Zähne, der umgebende Knochen und das bedeckende Weichgewebe, kleinere Areale der Mundschleimhaut oder der Gesichtshaut betäubt werden. Mit einer Injektionskanüle wird die Lokalanästhesielösung unter die Schleimhaut oder in der Nähe der Wurzelspitze gespritzt. Das Medikament dringt in den Knochen und das umgebenden Gewebe ein und betäubt die Nervenenden. Diese Anästhesieform wird überwiegend im Oberkiefer angewandt, da dieser eine relativ lockere Knochenstruktur aufweist.
Die Leitungsanästhesie
Im Unterkiefer kommt überwiegend die Leitungsanästhesie zur Anwendung. Das Lokalanästhetikum wird möglichst nah an den Nervenstamm eingebracht und damit das ganze Versorgungsgebiet dieser Nerven betäubt.
Die intraligamentäre Anästhesie
Bei der intraligamentären Anästhesie wird die Lokalanästhesielösung direkt an die Wurzel des zu behandelnden Zahnes in den Zahnhalteapparat eingebracht. Von dort breitet es sich im Knochen bis zur Wurzelspitze aus. Es betäubt nur diesen Zahn und nicht das umgebende Weichgewebe.
Die intraossäre Anästhesie
Dieser Technik vergleichbar ist die intraossäre Anästhesie, bei der die Lokalanästhesielösung zwischen den Zahnwurzeln direkt in den Knochen gespritzt wird. Da hierbei sowohl ein lokales als auch allgemeines Infektionsrisiko besteht, ist es nur eine Methode der zweiten Wahl.
Die Oberflächenanästhesie
Durch Spüllösungen, Sprays oder Salben wird bei der Oberflächenanästhesie die Mundschleimhaut betäubt. Die Oberflächenanästhesie wird eingesetzt, um den Injektionsschmerz zu vermindern, gegen den Würgereiz beim Röntgen und bei Abformungen, bei der Behandlung von schmerzhaften Mundschleimhautverletzungen und bei kleinen Behandlungen am Zahnfleisch.
Stand: November 2023
Was übernimmt die Kasse?
In der Zahnheilkunde wird in der Regel eine lokale Schmerzausschaltung angewendet. Hierzu zählen die Infiltrationsanästhesie, die Leitungsanästhesie, die intraligamentäre Anästhesie und die intraossäre Anästhesie (alle Techniken sind auf dieser Seite beschrieben). Diese Techniken werden von den Krankenkassen übernommen.
Die oberflächliche Anwendung eines Lokalanästhetikums – bei der das Zahnfleisch oder die Schleimhaut (z. B. die Einstichstelle der Spritze) und nicht die Zähne oder der Knochen betäubt werden – zahlt die Krankenkasse nicht. Dies können Zahnärztinnen und Zahnärzte jedoch individuell mit dem Patienten vereinbaren und in Rechnung stellen.