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Die lokale Betäubung von Zähnen, Zahnfleisch, Kieferbereichen, Lippen, Zunge, Wangen oder Mundboden ermöglicht die schmerzlose Behandlung und ist eine der häufigsten und wichtigsten Behandlungsmaßnahmen.
Das Lokalanästhetikum blockiert für eine gewisse Zeit die Weiterleitung von Reizen, wie Schmerz, Temperatur, Berührung und Druck, in die Nerven. Für die Wirkdauer des Medikaments empfinden Sie deshalb in dem betäubten Gebiet keine unangenehmen Empfindungen. Die Wirkzeit ist abhängig von dem verwendeten Medikament und der Art der Verabreichung.
Sobald die lokale Konzentration des Lokalanästhetikums nicht mehr ausreicht, um die Reizleitung zu unterbrechen, klingt die Betäubung langsam wieder ab. Die Lokalanästhesielösung dringt dabei aus dem gesetzten Depot in die umliegenden Gewebe, wird über die Blutgefäße abtransportiert und gelangt teilweise auch in den Blutkreislauf. Während es zwischen drei und zehn Minuten dauert, bis sich die Betäubung ausgebildet hat, dauert es eine halbe bis drei Stunden, bis sie wieder vollständig abgeklungen ist. Zuerst kehrt das Gefühl in den Zähnen und dem Kiefer zurück, dann in Lippen, Wangen und Zunge.
Stand: November 2023
Bild: © istockphoto.com/YouraPechkin
Was übernimmt die Kasse?
In der Zahnheilkunde wird in der Regel eine lokale Schmerzausschaltung angewendet. Hierzu zählen die Infiltrationsanästhesie, die Leitungsanästhesie, die intraligamentäre Anästhesie und die intraossäre Anästhesie (alle Techniken sind auf dieser Seite beschrieben). Diese Techniken werden von den Krankenkassen übernommen.
Die oberflächliche Anwendung eines Lokalanästhetikums – bei der das Zahnfleisch oder die Schleimhaut (z. B. die Einstichstelle der Spritze) und nicht die Zähne oder der Knochen betäubt werden – zahlt die Krankenkasse nicht. Dies können Zahnärztinnen und Zahnärzte jedoch individuell mit dem Patienten vereinbaren und in Rechnung stellen.