Rechtsgrundlagen und Hinweise für die Zahnarztpraxis
Begibt sich ein Patient in zahnärztliche Behandlung, wird zwischen Zahnarzt und Patient ein Behandlungsvertrag geschlossen. Der Behandlungsvertrag ist ein zivilrechtlicher Vertrag zwischen dem Behandelnden und dem Patienten über die entgeltliche Durchführung einer (zahn-)medizinischen Behandlung. Seit 2013 ist der Behandlungsvertrag in den §§ 630a ff. Bürgerliches Gesetzbuch als ein besonderer Typ des Dienstvertrags gesetzlich geregelt.
Neben einer Reihe von Nebenpflichten übernimmt der Zahnarzt mit dem Behandlungsvertrag vor allem die Verpflichtung zur Erbringung der Heilbehandlung, einschließlich der Beschaffung aller hierfür erforderlichen Materialien, Werkstücke usw. – vom Wattetupfer über Füllungsmaterialien bis zum Zahnersatz. Ob und in welchem Umfang die zu diesem Zweck beschafften Materialien dem Patienten gesondert in Rechnung gestellt werden können oder mit dem zahnärztlichen Honorar abgegolten sind, ist – abhängig vom Material – unterschiedlich geregelt.
Das vorliegende Papier beleuchtet die juristischen Aspekte beim Einkauf von Materialien.
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