Schwere Kost für leichteres Arbeiten
Seit der Einführung des Festzuschusssystems für Zahnersatz in der gesetzlichen Krankenversicherung im Jahr 2005 sind viele Jahre vergangen. Das System ist fest etabliert und seine Anwendung in den Praxen zur Routine geworden. Dennoch wird das Festzuschusskompendium immer wieder nachgefragt, sei es zum Nachschlagen bei speziellen Fragestellungen oder als Grundlagenwerk für Auszubildende. Das Kompendium wird deshalb weiterhin regelmäßig aktualisiert.
Seit 2022 berücksichtigen die Überarbeitungen das elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahren Zahnärzte (EBZ). Auch wenn das Festzuschusssystem als solches vom EBZ nicht betroffen ist, haben sich doch einige Änderungen ergeben, die beim Ausfüllen der Heil- und Kostenpläne und bei der Abrechnung mit dem Patienten in Direktabrechnungsfällen zu beachten sind. Hierzu verweisen wir insbesondere auf die Kapitel 3 (Behandlungsplanung) und 7 (Rechnungslegung).
Sonstige Kostenträger können, da sie nicht ans EBZ angebunden sind und noch die alten Papierformulare nutzen, bei Bedarf auf die Vorausgabe des Kompendiums (Stand: 1. Januar 2022) zurückgreifen. Dabei ist jedoch zu beachten, dass die dort beschriebenen Befund- und Therapiekürzel seit dem 1. Juli 2022 in Teilen nicht mehr gelten.
Digitale Planungshilfe
Laden Sie die aktuelle Version der DPF herunter. Die Update-Datei lässt sich nur ausführen, wenn zuvor das Basisprogramm installiert wurde.