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Eine aktuelle Röntgenaufnahme ist in der Regel notwendig, um die Form der Zahnwurzeln, den Abstand zu wichtigen anatomischen Nachbarstrukturen und den Zustand des umgebenden Knochens zu beurteilen.
Für die möglichst schonende Herauslösung des Zahnes aus seinem Zahnfach stehen dem Zahnarzt verschiedene Instrumente zur Verfügung; vor allem ist dies die Zange. Ist die Zahnkrone soweit zerstört, dass es oftmals nicht mehr möglich ist, sie mit der Zange zu fassen, kann das Herausziehen mit einem Hebel versucht werden. Ist dies ebenfalls nicht mehr möglich ist die operative Zahnentfernung angezeigt.
Die operative Zahnentfernung
Hierzu schneidet die Zahnärztin oder der Zahnarzt das umgebende Zahnfleisch auf und schiebt es zusammen mit der Knochenhaut vom Knochen ab. Mit speziellen Fräsen trägt er dann den Knochen soweit ab, dass die Wurzel mit einem Hebel oder einer Wurzelzange erreicht und entfernt werden kann.
Die Wundversorgung
Nach dem Ziehen des Zahnes muss das Zahnfach gesäubert werden – das ganze Entzündungsgewebe und lose Knochenteilchen werden entfernt. Als Wundversorgung genügt in der Regel das Zusammendrücken der Knochen- und Zahnfleischränder des Zahnarztes sowie das Beißen des Patienten auf einen Mulltupfer. Bei dem Risiko für Blutungen, beim Ziehen mehrerer nebeneinanderstehender Zähne oder bei eingetretener Komplikation kann jedoch ein Nahtverschluss erforderlich sein.
Verhalten nach dem Ziehen
Während der Dauer der örtlichen Betäubung dürfen Sie keine Nahrung zu sich nehmen und während der ersten 24 Stunden weder rauchen noch Kaffee oder schwarzen Tee trinken. Große körperliche Anstrengungen sollten Sie am ersten Tag vermeiden. Kühlung lindert die Beschwerden direkt nach der Behandlung und ist eine gute Vorbeugung gegen Schwellungen und Blutergüsse. Eine gute Mundhygiene ist ebenfalls Voraussetzung für einen positiven Heilungsverlauf. Insbesondere bei einem umfangreichen Eingriff kann der behandelnde Zahnarzt Ihnen ein Antibiotikum verschreiben, welches postoperative Wundheilungsstörungen vorbeugen soll.
Stand: August 2023
Was übernimmt die Kasse?
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt das Entfernen von bleibenden Zähnen und Milchzähnen. Dazu gehört nicht nur die Zahnextraktion selbst, sondern auch die anschließende Wundversorgung und die Nachkontrolle. Gleiches gilt auch, wenn ein Zahn operativ entfernt werden muss.