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Zahnärztinnen und Zahnärzte sind heute mehr denn je bemüht, die Zähne des Patienten möglichst lange zu erhalten. Dennoch kann es vorkommen, dass ein Zahn nicht mehr zu erhalten ist und gezogen werden muss.
Häufigste Ursache: Karies und Parodontitis
Unbehandelte Karies mit der damit verbundenen Zerstörung der Zahnhartsubstanz und fortgeschrittene Erkrankungen des Zahnhalteapparates (Parodontitis) sind die häufigsten Gründe für eine Zahnextraktion. Aber auch Brüche innerhalb des Zahns bzw. im Bereich der Zahnwurzel, unfallbedingte starke Lockerungen oder Infektionen der Zahnnerven beziehungsweise des umgebenden Knochens führen unter Umständen zum Verlust des Zahnes.
Entfernung bei Platzmangel oder Fehlstellung
Bei Platzmangel der Weisheitszähne zum Beispiel oder im Rahmen einer prothetischen Behandlung kann die Entfernung der Zähne nötig sein. Seltener müssen Zähne im Rahmen von kieferorthopädischen Behandlungen, dann vor allem die kleinen Seitenzähne, entfernt werden.
Vorbeugende Entfernung bei schweren Erkrankungen
Neben diesen Gründen kann die Zahnentfernung im Rahmen der Behandlung bösartiger Erkrankungen und Tumoren notwendig sein, wenn eine Chemotherapie oder eine Unterdrückung der Immunabwehr des Körpers besteht oder therapeutisch geplant ist. Gleiches gilt für notwendige Bestrahlungen im Kopf- und Halsbereich, wenn der Kieferknochen im Strahlenfeld liegt. Betroffen hiervon sind vor allem Patienten mit Leukämien, Lymphomen, Organ- beziehungsweise Knochenmarktransplantationen, bösartigen Tumoren im Kopf- und Halsbereich, aber auch anderer Körperregionen. Da die Immunabwehr und die Wundheilung während solcher Behandlungen in der Regel geschwächt sind, sollten extraktionswürdige Zähne möglichst vor der eigentlichen Therapie gezogen werden. Durch die Behandlung können bei diesen Patienten auch kleine chronische Infektionen im Bereich der Zähne einen akuten und dramatischen Verlauf nehmen, so dass hieraus ein lebensbedrohlicher Zustand wird.
Angezeigt sind Extraktionen von zweifelhaften Zähnen mit Entzündungen auch bei Patienten mit schweren Herz- und Kreislauferkrankungen. Hierbei stellt vor allem das bestehende Herzinnenhautenzündungs-Risiko sowohl für die erkrankte patienteneigene als auch die künstliche Herzklappe das entscheidende Kriterium dar. Aber auch andere Erkrankungen, zum Beispiel der Gefäße oder des Herzmuskels, werden durch bestehende Infektionen im Kieferbereich ungünstig beeinflusst.
Da das Ziehen der Zähne in der Regel eine nicht rückgängig zu machende Behandlungsmethode ist, muss eine klare Indikation vorliegen und das Einverständnis von Ihnen hierfür eingeholt werden.
Stand: August 2023
Was übernimmt die Kasse?
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt das Entfernen von bleibenden Zähnen und Milchzähnen. Dazu gehört nicht nur die Zahnextraktion selbst, sondern auch die anschließende Wundversorgung und die Nachkontrolle. Gleiches gilt auch, wenn ein Zahn operativ entfernt werden muss.