Artikel
Herausnehmbare Teilprothesen kommen dann zum Einsatz, wenn ein Patient so viele Zähne verloren hat, dass er nicht mehr mit festsitzendem Zahnersatz versorgt werden kann, also nicht genügend Verankerungsmöglichkeiten für eine Brücke bestehen. Meist sind bereits mehr als vier Zähne in einem Kiefer verloren gegangen, das heißt, die Teilprothese dient zur Wiederherstellung der Funktionen des bereits erheblich geschädigten Lückengebisses. Die Prothese besteht aus einem Metallgerüst, an dem Kunststoffzähne und Zahnfleischimitat befestigt sind. Dieses Metallgestell wird mit (sichtbaren) Klammern an den natürlichen Restzähnen eingehakt. Gehen weitere Zähne verloren, kann die Teilprothese auch diese Zähne ersetzen.
Teilprothesen sind leichter zu pflegen als festsitzender Zahnersatz, da sie außerhalb der Mundhöhle gereinigt werden können. Die Restzähne werden allerdings durch den Druck und Zug der Klammern stark belastet. Dort, wo die Klammern sitzen, können sich zudem Zahnbeläge bilden. Damit steigt sowohl das Kariesrisiko, als auch das Risiko für parodontale Erkrankungen. Weiterhin ist herausnehmbarer Zahnersatz wartungsintensiver als festsitzender Zahnersatz. Das bedeutet, im Durchschnitt ist alle zwei Jahre eine mehr oder weniger aufwändige Reparatur notwendig.
Klammerteilprothese | |
Vorteile | Nachteile |
|
|
Einen besseren Kaukomfort und mehr Sicherheit beim Lachen und Sprechen bietet eine Teilprothese, die auf sogenannten Teleskopkronen befestigt ist. Bei dieser Technik werden zwei oder mehrere natürliche Zähne beschliffen und mit einem Metallhut überzogen (Primärkronen oder Patritzen). In die Prothese eingearbeitet sind die entsprechenden Hülsen (Sekundärkronen oder Matritzen), die sich passgenau auf diese Unterkronen schieben lassen. Die Teilprothese hat dadurch einen festen Halt im Mund, lässt sich aber zum Reinigen problemlos herausnehmen. Allerdings werden auch hier, wie bei der klammerverankerten Teilprothese, die Ankerzähne stark belastet. Die Teleskopkronen sind mit zahnfarbenem Kunststoff beschichtet. Verfärbt sich der Kunststoff, kann die Zahntechnikerin oder der Zahntechniker eine neue Kunststoffverkleidung anbringen. Der Platzbedarf für zwei Kronen und die Verblendung bedingt entweder einen relativ hohen Abtrag der natürlichen Zahnhartsubstanz oder eine Überdimensionierung der Restaurationen. Hoher Zahnhartsubstanzverlust kann zur Schädigung des Zahnnervs führen, die Überdimensionierung führt zu ästhetischen Beeinträchtigungen.
Als Alternative zu Teleskopen können die Zähne auch überkront und mit einem Geschiebe versehen werden. Das passende Gegenstück wird dann direkt in die Teilprothese eingearbeitet.
Grundsätzlich gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten Teilprothesen am Restgebiss zu verankern. Wichtige Kriterien sind bei der Auswahl die Anzahl der Restzähne, manuelles Geschick beim Ein- und Ausgliedern und der Reinigung sowie ästhetische Erwartungen.
Teleskop-/Geschiebeprothese | |
Vorteile | Nachteile |
|
|
Stand: April 2022
Was übernimmt die Krankenkasse?
Der Gesetzgeber macht klare Vorgaben, welche Leistungen die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen – und welche nicht. An den Kosten für eine Zahnersatzbehandlung beteiligt sich die gesetzliche Krankenkasse mit Zuschüssen. Um feststellen zu können, welcher Zuschuss oder gegebenenfalls welche Zuschüsse Ihnen als Patient zustehen, erhebt der Zahnarzt zunächst Ihren individuellen zahnmedizinischen Befund, der den Zustand des gesamten Gebisses abbildet. Jedem Befund sind dabei, getrennt für Ober- und Unterkiefer, jeweils ein oder mehrere Festzuschüsse zugeordnet, die von ihrer Höhe her (ohne Bonus) 60 Prozent der Durchschnittskosten für die sogenannte Regelversorgung abdecken. Unter der Regelversorgung versteht man die Behandlung, die für jeden Befund als Standardtherapie für gesetzlich Versicherte festgelegt ist. Als Patient können Sie frei entscheiden, ob Sie die Behandlung mit der Standardtherapie wählen oder sich für eine davon abweichende wissenschaftlich anerkannte Therapieform entscheiden.
Wichtig zu wissen ist: Der Zuschuss der Krankenkasse bleibt gleich, denn er wird anhand des festgestellten Befundes festgesetzt und nicht nach der gewählten Therapie.
Die Höhe des Eigenanteils, den Sie als Patientin oder Patient tragen müssen, hängt stark von Ihren persönlichen Ansprüchen an Ästhetik und Komfort des Zahnersatzes ab. Grundsätzlich gilt: Je höherwertiger die Materialien und die Art der Verarbeitung des Zahnersatzes sind, desto mehr Kosten entstehen.
Informationen zu den Festzuschüssen
Informationen zum Bonusheft
Für gesetzlich Versicherte mit geringem Einkommen gilt bei Zahnersatz die sogenannte Härtefallregelung. Sie kann von Patienten, die Bürgergeld, staatliche Unterstützung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Kriegsopferfürsorge beziehen, bei ihrer Krankenkasse beantragt werden. Die Krankenkasse übernimmt in einem sogenannten Härtefall 100 Prozent der Regelversorgung. Entscheiden Sie sich als Patient für eine höherwertige Versorgung, zahlen Sie die darüber hinaus gehenden Kosten als Eigenanteil selbst. Ob tatsächlich ein Härtefall vorliegt, prüft Ihre Krankenkasse vor Beginn der Behandlung. Auch wenn Sie knapp über einer bestimmten Einkommensgrenze liegen, können Sie unter Umständen einen höheren Zuschuss bekommen. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei Bedarf direkt bei Ihrer Krankenkasse.