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2012 ist die neue Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) in Kraft getreten. Am 4. November 2011 hatte der Bundesrat dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Novellierung der GOZ zugestimmt. An die Zustimmung waren jedoch einige Änderungen des Finanzausschusses des Bundesrates geknüpft. Dazu gehörte eine Vorgabe zur Überprüfung der GOZ. Die Bundesregierung soll die Auswirkungen der Neustrukturierung und Bewertung der Leistungen prüfen und den Bundesrat bis Mitte 2015 über das Ergebnis unterrichten. Das Bundeskabinett hat den Änderungen am 16. November 2011 zugestimmt.
Nach Ansicht der zahnärztlichen Berufsorganisationen hat die Bundesregierung mit dem Gesetz die Chance vertan, die GOZ an den derzeitigen wissenschaftlichen Stand der Zahnheilkunde anzupassen. Vor dem Beschluss des Bundesrates hatten KZBV, Bundeszahnärztekammer und Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde noch einmal in einer gemeinsamen Stellungnahme an Bundesregierung und Bundesrat appelliert, die GOZ nachzubessern. Darin forderten sie den Gesetzgeber auf, den Patienten die Teilhabe am wissenschaftlichen Fortschritt zu ermöglichen und die Interessen der Zahnärzte durch eine Anhebung des Punktwertes zu berücksichtigen.
Erste Änderung nach 23 Jahren
Die GOZ regelt die Vergütung für privatzahnärztliche Leistungen. Die alte GOZ wurde 1987 entwickelt und trat am 1. Januar 1988 in Kraft. Seit 23 Jahren wurde sie nicht aktualisiert - wissenschaftliche Fortschritte in der Zahnmedizin sowie allgemeine Preis- und Kostenentwicklungen waren daher schon lange nicht mehr auf dem neuesten Stand. Seit Jahren forderte die deutsche Zahnärzteschaft deshalb vom Gesetzgeber, die GOZ zu aktualisieren.
Gemeinsame Stellungnahme von KZBV, BZÄK, DGZMK zur GOZ
Kabinettsbeschluss zur GOZ-Novelle vom 21.9.2011
GOZ in der verabschiedeten Form vom 5.12.2011
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