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Im Juli 2022 wurde der Entwurf zum geplanten GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) bekannt. Die KZBV macht seitdem zusammen mit den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen auf die fatalen Folgen des Gesetzes aufmerksam. Es geht dem zahnärztlichen Berufsstand dabei nicht um eine Blockadehaltung gegen eine grundlegende Reform der GKV-Finanzierung – diese ist aus Sicht der KZBV mehr als überfällig. Dieses Gesetz ist jedoch völlig ungeeignet, die GKV-Finanzen zukunftsfest auszugestalten. Die Vertragszahnärztinnen und -zahnärzte beteiligen sich gerne konstruktiv an den Diskussionen zur Stabilisierung der Finanzen und bringen dabei ihr Know-how und ihre Expertise ein. Zunächst geht es dem Berufsstand darum, gravierende Schäden für die Patientenversorgung abzuwenden. Instrumente wie Budgetierung und Deckelung sind dabei grundsätzlich nicht zielführend. Denn das seitens der Politik immer wieder proklamierte Ziel von Kosteneinsparungen ohne Leistungskürzungen wird damit klar verfehlt.
Die Zahnärzteschaft hat in der Vergangenheit unter Beweis gestellt, dass es auch ohne Deckelung nicht zu einer Explosion der Behandlungskosten kommt – im Gegenteil, ist doch der Anteil der zahnärztlichen Leistungen an den Gesamtkosten im GKV-System in den vergangenen Jahren kontinuierlich gesunken. Gleichzeitig ist der Berufsstand Vorreiter bei Prävention und Prophylaxe. Zwar hat auch der Gesetzgeber die Bedeutung von Prävention grundsätzlich erkannt, aber bis dato nicht ausreichend umgesetzt.
Eine besondere Bedeutung kommt der in 2021 etablierten, neuen Parodontitis-Versorgungsstrecke zu. Sie ist für die Mund- und Allgemeingesundheit der Bevölkerung ein Quantensprung. Unbehandelt ist die Volkskrankheit Parodontitis die häufigste Ursache für vermeidbaren Zahnverlust. Mit der auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhenden, modernen Parodontaltherapie kann es gelingen, die Mundgesundheit der Bevölkerung auf ein neues Niveau zu bringen. Mit der im Gesetz enthaltenen strikten Budgetierung für 2023 und 2024 werden der Versorgung die erst kürzlich zugesagten Mittel für die neue, präventionsorientierte Parodontitis-Therapie wieder entzogen. Fast alle der rund 30 Millionen Patientinnen und Patienten, die an der Volkskrankheit Parodontitis leiden, werden damit faktisch eines Leistungsanspruches beraubt, der erst im Vorjahr in den GKV-Leistungskatalog aufgenommen und von allen Beteiligten als ein Meilenstein für die Mund- und Allgemeingesundheit begrüßt wurde. Durch die auf den letzten Metern eingebrachten Änderungen der Koalition werden alleine die Finanzmittel für die Behandlung von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderung zur Verfügung gestellt. So wichtig die Versorgung vulnerabler Gruppen ist, eine Ausnahmeregelung für die Parodontitis-Therapie hätte alle GKV-Versicherten einschließen müssen. Die weit überwiegende Mehrheit der Patientinnen und Patienten, die dringend auf eine wirksame und auf dem aktuellen Stand der Wissenschaft basierende Behandlung angewiesen ist, bleibt mit dieser Entscheidung auf der Strecke.
Video: Dr. Wolfgang Eßer zu den Risiken des GKV-FinStG für die PAR-Behandlung
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