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Resolution
Die Vertreterversammlung der KZBV lehnt den Entwurf eines GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes (Stand: 30.06.2022) strikt ab und fordert den Bundesgesundheitsminister auf, die geplanten Regelungen, die faktisch einer drastischen Vergütungskürzung für die Zahnärzteschaft gleichkommen, zu streichen. Die im Entwurf vorgesehenen Regelungen sind weder verhältnismäßig noch angemessen und bedeuten einen Rückfall in die strikte Budgetierung. Sie werden zwangsläufig erhebliche Leistungskürzungen für die Versicherten nach sich ziehen.
Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass von der vertragszahnärztlichen Versorgung keine Gefahr für die Stabilität der GKV-Finanzen ausgeht, obwohl der Gesetzgeber mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz (GKV-VStG) bereits ab dem Jahr 2012 die strikte Budgetierung aufgehoben hat. Vielmehr ist der Anteil der zahnärztlichen Ausgaben an den GKV-Gesamtausgaben kontinuierlich von 8,92 Prozent im Jahr 2000 auf mittlerweile 6,25 Prozent gesunken. Gleichzeitig wurde der vertragszahnärztliche Leistungskatalog präventionsorientiert ausgebaut und auf die Bedürfnisse vulnerabler Gruppen hin ausgerichtet. Das ist das Ergebnis einer von der Zahnärzteschaft verfolgten langjährigen, erfolgreichen, präventionsorientierten Ausrichtung der Versorgung.
Ein Rückfall in die strikte Budgetierung wird langfristig erhebliche Folgen für die zahnärztliche Patientenversorgung haben. Sie wird die im letzten Jahr in die Versorgung gebrachte neue, förderungswürdige und präventiv wirkende Parodontitistherapie umgehend wieder ausbremsen. Dies wird zu Lasten der Mundgesundheit der Bevölkerung gehen.
Angesichts dieses katastrophalen Gesetzes wird sich keine Zahnärztin und kein Zahnarzt mehr für die eigene Niederlassung entscheiden. Der finanziellen Planungssicherheit wird mit diesem Gesetzentwurf vollständig der Boden entzogen. Das wird im gleichen Maße für die älteren Kolleginnen und Kollegen gelten, die seit Jahren immer wieder ihren Ruhestand aufschieben. Der drohenden Unterversorgung in der vertragszahnärztlichen Versorgung wird damit Vorschub geleistet.
Mit der strikten Budgetierung werden de facto Leistungen durch die Hintertür gekürzt, die der Minister immer wieder vehement ausgeschlossen hat. Für begrenzte Mittel wird es jedoch auch nur begrenzte Leistungen geben!