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Beschluss
Die Vertreterversammlung der KZBV fordert den Gesetzgeber auf, die von den iMVZ für Qualität, Patientenwohl und für die Sicherstellung der vertragszahnärztlichen Versorgung ausgehenden Gefahren endlich wirksam und nachhaltig einzudämmen.
Begründung
Die vertragszahnärztliche Versorgung darf nicht von renditeorientierten Interessen bestimmt werden. Die Vertreterversammlung der KZBV warnt seit Jahren vor den Fehlentwicklungen durch die ungebremste Zunahme von investorengetragenen Medizinischen Versorgungszentren und der dadurch weiter voranschreitenden Vergewerblichung und Kommerzialisierung im Bereich der vertragszahnärztlichen Versorgung und sieht sich durch die vielfältigen Stellungnahmen auch im ärztlichen Bereich bestätigt. Der Anteil der investorengetragenen MVZ, der zum Jahresende 2021 bereits 27 Prozent an allen MVZ beträgt, verdeutlicht diese sehr dynamische Entwicklung und zeigt auf, dass durch die bisherigen Maßnahmen des Gesetzgebers keine Trendwende erreicht werden konnte. Ein Gutachten des IGES-Instituts im Auftrag der KZBV (2020) und aktuelle Analysen der KZBV bestätigen, dass von iMVZ erhebliche Gefahren für die Patientenversorgung ausgehen. Diese bestehen in einer Tendenz zu Über- und Fehlversorgung, dem geringeren Beitrag zur Versorgung von vulnerablen Patientengruppen und den negativen Effekten von iMVZ-Kettenstrukturen. IMVZ konzentrieren sich auf städtische Ballungsräume mit überdurchschnittlichem Bevölkerungseinkommen und finden sich dagegen kaum in ländlichen, einkommensschwachen oder strukturarmen Gebieten. Außerdem besteht keine ausreichende Transparenz über die MVZ-Inhaberstrukturen. Diese Gefahren werden mit wachsender Sorge auch von der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) erkannt, wie dies dem einstimmigen Beschluss vom 5. November 2021 und vom 22. - 23. Juni 2022 zu entnehmen ist. Es besteht dringender gesetzgeberischer Handlungsbedarf, um eine am Gemeinwohl orientierte vertragszahnärztliche Versorgung auch zukünftig qualitätsgesichert, wohnortnah und flächendeckend sicherstellen zu können.