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Maßnahmenkatalog
- zur Regulierung der Gründung und des Betriebes von Medizinischen Versorgungszentren, die von versorgungsfremden Investoren betrieben werden (iMVZ)
- zur Erhöhung der Transparenz zahnärztlicher Medizinischer Versorgungszentren (MVZ und iMVZ)
Beschluss
Um den nachweislichen Gefahren von iMVZ für die Patientenversorgung und den damit verbundenen negativen Folgen für das Gesundheitswesen wirksam entgegenzutreten und die Transparenz über MVZ zu stärken, fordert die Vertreterversammlung der KZBV den Gesetzgeber auf, für den vertragszahnärztlichen Bereich folgende Maßnahmen gesetzlich zu regeln:
- Voraussetzung für die Berechtigung zur Gründung von zahnärztlichen MVZ durch ein Krankenhaus soll sein, dass das Krankenhaus über einen zahnmedizinischen Fachbezug verfügt und ein MVZ nur innerhalb seines Planungsbereiches gründen kann (räumlich-fachlicher Bezug).
- Die Gründung eines zahnärztlichen MVZ über ein Krankenhaus soll für städtische Planungsbereiche, die bereits bedarfsgerecht versorgt sind (100 Prozent oder mehr), ausgeschlossen werden, wenn der Versorgungsanteil zahnmedizinischer iMVZ 2 Prozent der Versorgung im jeweiligen Planungsbereich beträgt.
- In Anlehnung an die bereits existierenden Zahnarztregister sollte eine Rechtsgrundlage für die Einrichtung von MVZ-Registern auf Bundes- und Landesebene geschaffen werden, um Transparenz über die Inhaber- und Beteiligungsstrukturen, insbesondere von iMVZ zu schaffen und die Prüfung von deren Eignung zur Teilnahme an der Versorgung durch den Zulassungsausschuss zu ermöglichen.
Zahnärztliche MVZ sollten gesetzlich verpflichtet werden, auf ihrem Praxisschild und auf ihrer Homepage Angaben über ihren Träger und die gesellschaftsrechtlichen Inhaberstrukturen zu machen.
Begründung
Seit Jahren dringen Private-Equity-Gesellschaften und andere große Finanzinvestoren immer weiter in die vertragszahnärztliche Versorgung vor. Die bisherigen gesetzgeberischen Maßnahmen haben die damit einhergehenden Gefahren für die Sicherstellung einer qualitätsgesicherten, flächendeckenden und wohnortnahen vertragszahnärztlichen Versorgung nicht behoben. Der Anteil der iMVZ steigt weiter ungebremst an.
Die Analyse von Abrechnungsdaten zeigt eine darüber hinaus eine Tendenz zu Über- und Fehlversorgungen in iMVZ gegenüber den bewährten Praxisformen. Der Druck auf junge Zahnärztinnen und Zahnärzte in iMVZ ist groß. Zahnärztliches Handeln wird durch ökonomische Vorgaben beeinflusst, wie z. B. der Bericht einer Zahnärztin in der NDR-Sendung Panorama vom 5. April 2022 zeigt. iMVZ sind auf betriebswirtschaftlich „attraktive“ Leistungen fokussiert.
Beratungsintensive Leistungen und die Versorgung vulnerabler Gruppen werden vernachlässigt. An der Versorgung von pflegebedürftigen Menschen und Menschen mit Behinderung im Rahmen der aufsuchenden Versorgung und von Kindern und Jugendlichen mit präventiven Leistungen der Individualprophylaxe nehmen iMVZ kaum teil.
Durch größere Kettenbildungen steigt zum einen die Gefahr von regionalen Versorgungslücken im Fall von Insolvenzen mit erheblichen Folgen für Patientinnen und Patienten, wie es auch Negativerfahrungen im europäischen Ausland belegen. Zum anderen werden durch regionale Kettenbildungen marktbeherrschende Situationen durch Oligolbildungen befördert, was die freie Arztwahl der Versicherten erschwert respektive verunmöglicht. Außerdem wird, wie schon im ärztlichen Bereich erkennbar, die freie Berufsausübung für stellensuchende Zahnärztinnen und Zahnärzte und deren Niederlassungsmöglichkeiten massiv erschwert.
iMVZ siedeln sich vornehmlich in Großstädten und Ballungsräumen an, die sich durch eine überdurchschnittlich einkommensstarke sowie jüngere und weniger von Pflegebedürftigkeit betroffene Bevölkerung auszeichnen. Dabei handelt es sich in den allermeisten Fällen um Planungsbereiche, die bereits einen hohen zahnärztlichen Versorgungsgrad aufweisen. Zur Versorgung in einkommensschwachen, strukturarmen, zumeist ländlichen Gebieten leisten iMVZ keinen nennenswerten Beitrag.
Es bedarf dringend einer Erhöhung der Transparenz über die Inhaber- und Beteiligungsstrukturen von iMVZ im zahnmedizinischen Bereich. Die hinter iMVZ stehenden Eigentümer- und Beteiligungsstrukturen sind häufig sehr verschachtelt und können durch die bestehenden Register (z. B. Handels-, Partnerschaftsoder Transparenzregister) nicht ausreichend nachvollzogen werden.
Diese Gefahren von iMVZ für den vertragszahnärztlichen Bereich belegt das IGES-Gutachten von 2020. Auch die GMK hat sich in ihrem einstimmigen Beschluss vom 05.11.2021 kritisch zu den Gefahren von iMVZ für Qualität, Patientenwohl und für die Sicherstellung einer flächendeckenden vertragszahnärztlichen Versorgung geäußert.
Die Vertreterversammlung der KZBV fordert daher den Gesetzgeber auf, den dringenden Handlungsbedarf anzuerkennen und den Maßnahmenkatalog umzusetzen.