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Beschluss
Die Vertreterversammlung der KZBV fordert den Gesetzgeber erneut auf, die in § 85 Abs. 2 S. 7 SGB V vorgesehene Pflicht zur Vereinbarung von Vergütungsobergrenzen zwischen den Gesamtvertragspartnern über das Jahr 2022 hinaus dauerhaft aufzuheben.
Begründung
Zur Bewältigung der Corona-Pandemie hat der Gesetzgeber die Obergrenzen der Gesamtvergütungen für die Jahre 2021 und 2022 aufgehoben. Es hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass vom vertragszahnärztlichen Versorgungsbereich keine Gefahr für die finanzielle Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeht. Vielmehr ist der prozentuale Anteil der zahnärztlichen Ausgaben an den GKV-Gesamtausgaben über die Jahre kontinuierlich gesunken, obwohl der vertragszahnärztliche Leistungskatalog der GKV zur Verbesserung der Versorgung weiter ausgeweitet wurde. Daher gab und gibt es keine Notwendigkeit, Obergrenzen in der vertragszahnärztlichen Versorgung über das Jahr 2022 hinaus festzulegen. Die dauerhafte Aufhebung der Obergrenzen ist auch vor dem Hintergrund des gestiegenen Kostendrucks in den Praxen notwendig, um die stetig steigenden Anforderungen der TI und die Auswirkungen der Pandemie, die weiterhin anhält, abfedern zu können. Gerade den jungen Vertragszahnärztinnen und -zahnärzten wird damit finanzielle Planungssicherheit gewährt und somit ein dringend erforderlicher Anreiz zur Niederlassung geschaffen.